Antrag auf isolierte Befreiung Nr. 2023-043; Antrag auf isolierte Befreiung für den Neubau bzw. Rückbau einer Zaunanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 692, Albrecht-Dürer-Straße 63, Bebauungsplan "An den Förstäckern", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 12.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2023 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


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Erläuterung:

Das Landratsamt hat am 26.06.2023 am oben genannten Anwesen eine Baukontrolle durchgeführt und festgestellt, dass ein Sichtschutzzaun (Holzkonstruktion) als Einfriedung in der Höhe von 1,80 m bis 1,89 m errichtet wurde.
Im Bebauungsplan ist geregelt, dass als Einfriedung nur ein 80 cm hoher, kunststoffbeschichteter grüner Maschendrahtzaun mit entsprechender pflanzlicher Eingrünung zulässig ist. Vorgärten, Einfahrten und Stellplätze dürfen hingegen nicht eingefriedet werden.
Der Antragsteller möchte die Einfriedung teilweise umbauen bzw. zurückbauen und stellt hierfür einen Antrag auf eine isolierte Befreiung. 


Beratung:

Der Antragsteller möchte die die Höhe des Zaunes zurückbauen. Im Bereich des Gartens auf 100 cm Höhe und im Bereich des Zugangs auf 140 cm Höhe. Die Ausführung erfolgt mit horizontalen, naturbelassenen Holzleisten.

Der direkte Nachbar von Fl.-Nr. 692/1 hat dem Antrag zugestimmt.

Weiter teilt uns der Architekt mit Schreiben vom 29.11.2023 mit, dass er gemäß Schreiben des Landratsamtes nun den direkten Nachbarn beteiligt hat. Die Nachbarn von Fl.-Nr. 684/135, 684/81 und 694 wurden aus diesem Grund nicht beteiligt.

Beschluss

Dem Antrag auf eine isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2023 11:26 Uhr