Kommunale Wärmeplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 12.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2023 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.8171.6555
70.800,00 €
Aktuell noch freiwillig

Deutschlandweit soll für Kommunen verpflichtend eine Wärmeplanung bis spätestens 30.06.2028 eingeführt werden. Kommunen über 10.000 Einwohnern sind bereits jetzt dazu verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Der Markt Höchberg muss dies aktuell noch nicht, hat aber trotzdem bereits Mitte Juni einen Förderantrag für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gestellt und inzwischen auch bereits einen Zuwendungsbescheid erhalten. 

Der Förderantrag wurde mit einer Kostenschätzung von 70.800 € gestellt. Entsprechend wird die Planung mit insgesamt 63.720 € gefördert, wovon 50.976 € im Jahr 2024 und 12.744 € im Jahr 2025, nach Überprüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt werden.
Die Mittel hierfür sind für die beiden Jahre entsprechend auf der Haushaltsstelle 0.8171.6555 eingestellt.

Gefördert wird die Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes durch fachkundige externe Dienstleister. Die Wärmeplanung soll eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen. Der Marktgemeinderat hat somit eine fundierte Grundlage für seine Entscheidungen.

Wärmepläne bestehen aus einer Bestandsanalyse, die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmversorgungsinfrastruktur berücksichtigt und eine Energie- und THG-Bilanz des Ist-Zustands beinhaltet, sowie einer Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken sowie zu Nutzungs- und Ausbaupotenzialen für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen. Anhand der Analysen werden Szenarien entwickelt, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll. Auf Basis dieser Szenarien wird eine Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan erstellt. Alle relevanten Verwaltungseinheiten und externen Akteure sollen im Prozess beteiligt werden. Zusätzlich werden für zwei bis drei prioritäre Fokusgebiete räumlich verortete Umsetzungspläne erarbeitet.

Die Wärmeplanung ist als stetiger Prozess zu sehen, der nicht mit einem einmaligen Konzept abgeschlossen ist. Er bedarf fortwährender Abstimmung der kommunalen Akteure der Wärme- und Stadtplanung.
Nach Rücksprache mit Frau Henne vom Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) in Halle ergibt sich aus der erstellten Kommunalen Wärmeplanung für den Marktgemeinderat Folgendes:

  • Wichtig ist vorab der Hinweis, dass es sich um einen laufenden Gesetzgebungsprozess handelt – es sich also noch Änderungen ergeben können.
  • Die Wärmeplanung ist aktuell ein strategisches Planungsinstrument ohne rechtliche Bindungs- und Außenwirkung, Frau Henne geht davon aus, dass dies so bleibt.
  • Aus der Einteilung der Wärmeversorgungsgebiete entsteht demnach keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder bereitzustellen.
  • Für die Gemeinde und Betreiber von Energieversorgungs- und Wärmenetzen bestehen interne Berücksichtigungspflichten. Diese Berücksichtigungspflichten bestehen laut Gesetzesentwürfen für die Gemeinde beim Aufstellen von Bauleitplänen und für die Betreiber bei Aus- und Umbauplanungen von Energieinfrastrukturen und bei Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplänen.
  • Die Gemeinde kann rechtliche Verbindlichkeit durch ihre vorhandenen Instrumente, wie bspw. Festsetzungen im Bebauungsplan, Darstellungen im FNP und Anschluss- und Benutzungszwang, herstellen, wenn sie das möchte. 
  • Durch einen politischen Beschluss des kommunalen Wärmeplans und einzelner Handlungsstrategien und Maßnahmen kann die notwendige Verbindlichkeit für die nachfolgenden Schritte im Handlungsbereich der Kommune hergestellt werden. 
  • Da der Wärmeplan umgesetzt und gelebt werden soll, ist ein politischer Beschluss eine essentielle Grundlage, um das Mandat vom Marktgemeinderat zu haben, finanzielle und personelle Ressourcen dafür zu nutzen und die weiteren Schritte anzugehen.

Die Verwaltung plant, Anfang 2024 die Planungen auszuschreiben.

Marktgemeinderat Walter Feineis bittet, dass bei neu erschlossenen Gebieten von Beginn an entsprechende Vorgaben unter Berücksichtigung der kommunalen Wärmeplanung gemacht werden sollten.

Marktgemeinderat Martin Lerzer schlägt vor, dass Organisationen wie die Bürgerenergiegenossenschaft stärker in das Thema miteinbezogen werden.

Marktgemeinderat Marc Behl nimmt Bezug auf die Idee der Stadt Würzburg, die Abwasserwärme in Zukunft nutzbar zu machen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Kommunale Wärmeplanung Anfang 2024 auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2023 11:26 Uhr