Vollzug des Bay. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Antrag auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 + x für das AWO-Kinderhaus "Im Wiesengrund"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung, 12.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 12.03.2024 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.4649.7008
3.200.000,00 €
freiwillig

Derzeit wird das AWO-Kinderhaus „Im Wiesengrund“ von drei Kindern mit Behinderung i.S.v. § 53 SGB XII besucht. Für alle drei Kinder liegt uns eine schriftliche Bewilligung vom Bezirk vor.

Mit Datum vom 25.01.2024 stellte der AWO Bezirksverband Unterfranken e.V. einen Antrag auf Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5 + x zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Um den Personaleinsatz pro Kind nochmals zu steigern, soll eine Zusatzkraft mit 23,1 Stunden pro Woche eingestellt werden. 
Diese zusätzliche Kraft soll zu 80 % hälftig durch den Freistaat Bayern und der Sitzgemeinde der Einrichtung finanziert werden.

Nach einer gemeinsamen Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände, der freien Wohlfahrtspflege sowie des Staatsministeriums soll bei drei behinderten Kindern mit einer durchschnittlichen Buchungszeit von sechs Stunden eine Zusatzkraft mit einem Stellenumfang von 0,6 eingesetzt werden.

Alle drei Kinder besuchen die Einrichtung mit einer durchschnittlichen Buchungszeit von mindestens sechs Stunden. Der Stellenumfang beträgt daher 0,6. Bei einer Vollzeitstelle mit 38,5 Stunden entspricht dies einer Teilzeitstelle von 23,1 Wochenstunden. Die jährlichen Gesamtkosten der Zusatzkraft belaufen sich auf ca. 40.134,86 €.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag vom AWO Bezirksverband Unterfranken e.V. zuzustimmen und sich mit 40 % an den voraussichtlichen Personalkosten (16.053,94 €) für zusätzliches Personal mit insgesamt 23,1 Stunden pro Woche zu beteiligen, solange die drei Kinder mit Behinderung i.S.v. § 53 SGB XII die Einrichtung besuchen und dies durch die Bewilligungsbehörde (Landratsamt Würzburg) ebenfalls genehmigt wird.

Bei der Zusatzkraft handelt es sich um eine langjährige Mitarbeiterin im AWO Kinderhaus Wiesengrund.

Für das Jahr 2024 wurde der Beschäftigung einer Zusatzkraft mit 23,1 Stunden bereits mit Schreiben vom 07.02.2024 durch Herrn Bürgermeister Knahn zugestimmt.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt, sich mit 40 % der Kosten für eine Zusatzkraft mit insgesamt 23,1 Stunden pro Woche zu beteiligen, solange die drei Kinder mit Behinderung i.S.v. § 53 SGB XII die Einrichtung besuchen und dies durch die Bewilligungsbehörde ebenfalls genehmigt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2024 16:40 Uhr