Satzungsangelegenheiten; Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehr


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 19.03.2024 ö 6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.1300.1146
7.000 €
Pflichtaufgabe

Die aktuelle Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren trat zum 01.01.2015 in Kraft. Aufgrund der allgemeinen Preissteigerung der letzten Jahre bedarf es einer Anpassung für die Feuerwehrleistungen. Bisher wurden hier Pauschalsätze, die der Bayerischen Gemeindetag, der Bayerische Städtetag, die Landesfeuerwehrschule und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband herausgeben angesetzt. Im letzten überörtlichen Prüfbericht wurde dies bemängelt, da für die Ermittlung der Kosten- und Aufwendungsersätze grundsätzlich eine Kalkulation anzustellen ist, die die örtlichen Verhältnisse (z.B. Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und Betriebs- und Unterhaltskosten der Fahrzeuge) berücksichtigt.

Diese Kalkulation wurde nun erstmalig durchgeführt.

Unterschieden werden die Personalkosten und die Sachkosten. Die Sachkosten wiederum unterteilen sich in Streckenkosten (= werden durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst) und die Ausrückestundenkosten (= Abschreibungen, Wartung etc. der Fahrzeuge und Geräte). Es wurden 10 % Eigenbeteiligung der Gemeinde als Vorhaltekosten abgezogen.

In den folgenden Tabellen sind die bisherigen und neukalkulierten Gebührensätze je Fahrzeug dargestellt. Die Differenz ergibt sich aus den Einsatzstunden. Die Pauschalsätze wurden mit 80 – 100 Einsatzstunden pro Jahr berechnet. In Höchberg haben die Fahrzeuge tatsächlich nur zwischen 10 und 35 Einsatzstunden.

1. Streckenkosten (für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke) 

Fahrzeugtyp
Bisher
Neu
Mehrzweckfahrzeug
3,17 €
1,90 €
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20
7,94 €
13,42 €
Löschgruppenfahrzeug LF16/12
7,94 €
11,93 €
Drehleiter DLA (K) 23-12
12,61 €
15,21 €
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF
3,57 €
4,93 €

2. Ausrückestundenkosten

Fahrzeugtyp
Bisher
Neu
Mehrzweckfahrzeug
27,94 €
94,37 €
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20
143,15 €
412,68 €
Löschgruppenfahrzeug LF16/12
143,15 €
495,77 €
Drehleiter DLA (K) 23-12
231,35 €
1.112,58 €
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF
71,64 €
587,67 €


3. Personalkosten

Hierbei sind die Kosten der ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden von den Sicherheitswachen zu unterscheiden.  

Für die ehrenamtlich Feuerwehrdienstleistenden werden künftig 30,00 € (bisher 24,00 €) je Stunde berechnet.
Für die Sicherheitswachen erhöht sich der Stundensatz von 13,70 € auf 16,90 €.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt aufgrund Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz folgende 

Satzung
über Aufwendungs- und Kostenersatz für
Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehr


§ 1 Aufwendungs- und Kostenersatz

(1)        Der Markt Höchberg erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 und 2 BayFwG Aufwendungsersatz für folgende Pflichtleistungen seiner Feuerwehr: 

1. Einsätze, 
2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG), 
3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen. 

Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben.

Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätigwerden, in den Fällen des Art. 28 Abs. 2 Nr. 7 BayFwG mit dem Ausrücken der Feuerwehr.

(2)        Der Markt Höchberg erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme seiner Feuerwehr zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG): 

1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören, 
2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch. 

Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr. 

(3)        Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet. 

(4)        Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 7 Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht. 


§ 2 Schuldner

(1)        Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG. 

(2)        Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat. 

(3)        Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.


§ 3 Fälligkeit

Aufwendungs- und Kostenersatz werden einen Monat nach Zustellung des Bescheids zur Zahlung fällig.


§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.04.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 21.01.2015 außer Kraft. 


Markt Höchberg,      




Alexander Knahn
1. Bürgermeister






Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und
 andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehr


Verzeichnis der Pauschalsätze

Aufwendungs- und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 bis 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.


1. Streckenkosten

Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenenKilometer Wegstrecke für

a) Mehrzweckfahrzeug
1,90 €
b) Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20
13,42 €
c) Löschgruppenfahrzeug LF16/12
11,93 €
d) Drehleiter DL 23-12
15,21 €
e) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF
3,57 €


2. Ausrückestundenkosten

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.

Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - je eine Stunde für

a) Mehrzweckfahrzeug
94,37 €
b) Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20
412,68 €
c) Löschgruppenfahrzeug LF16/12
495,77 €
d) Drehleiter DL 23-12
1.112,58 €
e) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF
587,67 €


3. Personalkosten

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

3.1        Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende

Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet: 30,00 €


3.2        Sicherheitswachen

Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG) 16,90 €.

Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat David Braunreuther ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

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In diesem Zusammenhang lobt Marktgemeinderat Timo Koppitz ausdrücklich die Jugendarbeit der Freiwilligen Feuerwehr Höchberg.

Datenstand vom 08.04.2024 09:39 Uhr