Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2024-006; Nutzungsänderung eines Fitness-Studios in ein Verwaltungsgebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3211/9, Max-Planck-Straße 14, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B27, § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 05.03.2024 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

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Erläuterung:

Die Bauwerber haben im Mai 2023 Anmeldungen für 11 Gewerbe auf dem Anwesen „Max-Planck-Straße 14“ durchgeführt.

Nach der letzten vorliegenden Baugenehmigung (AZ.: V/23-602-953-98Hö) ist das Gebäude als „Aktivitätenzentrum (Family-Fitness)“ genehmigt.

Das Landratsamt wurde daraufhin von der Verwaltung um baurechtliche Überprüfung gebeten.

Mit Schreiben des Landratsamtes vom 11.09.2023 wurde der Bauherr aufgefordert, für die Nutzungsänderung ein Antrag auf Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung zu stellen.

Auf dem Portal zum „digitalen Bauantrag“ des Landratsamtes sind hierzu Unterlagen eingestellt, jedoch noch nicht offiziell freigegeben, da die Entscheidung des zu wählenden Verfahrens nicht abgeschlossen ist. 

Der Bauherr beantragt das Baugenehmigungsverfahren und nicht das mögliche Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 1 BayBO.

Mündlich hat das Landratsamt bei der Verwaltung angefragt, ob hier nicht das Freistellungsverfahren anzuwenden ist.


Beratung:

Die Nachbarn haben dem Bauantrag zugestimmt. Der Betriebsbewertungsbogen liegt nicht vor.

Nach Berechnung des Entwurfsverfassers sind 24 Pkw-Stellplätze und 5 Fahrradstellplätze notwendig. In den Plänen werden 25 Pkw-Stellplätze und 5 Fahrradstellplätze nachgewiesen. Dies entspricht der Stellplatzsatzung des Marktes Höchberg.

Im Antragsformular wurde das Vorhaben als Gebäudeklasse 3 eingestuft. Die Verwaltung ist jedoch der Auffassung, dass das Vorhaben aufgrund der Nutzung Lager im Erdgeschoss mit ca. 410 m² und Büro im 1. Obergeschoss mit ca. 530 m² den Tatbestand eines Sonderbaues erfüllen könnte.

Das Landratsamt soll gebeten werden die Gebäudeklasse zu überprüfen. Bei Sonderbauten ist kein Freistellungsverfahren möglich.

Beschluss

Die Gemeinde behandelt den Antrag nicht im Freistellungsverfahren und bleibt bei der Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens.

Das gemeindliche Einvernehmen für die Nutzungsänderung „Fitnessstudio“ in ein Verwaltungsgebäude“ wird erteilt.

Das Landratsamt wird gebeten die Gebäudeklasse festzulegen.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 05.03.2024 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.03.2024 09:50 Uhr