Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 07.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 07.03.2017 ö 1

Sachverhalt

Die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse sind – sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind – der Öffentlichkeit bekannt zu geben (Artikel 52 Absatz 3 GO).

Geheimhaltungsgründe sind weggefallen, wenn das Wohl der Allgemeinheit und ein b erechtigtes Interesse Einzelner eine Geheimhaltung nicht mehr erfordern.

  • Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.1.2017 beschlossen, das Vorkaufsrecht am Grundstück Fl.Nr. 102 der Gemeinde Höchberg nicht auszuüben.


  • Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 24.1.2017 den Verkauf des Grundstückes Fl.Nr. 3476/8.

  • Der Marktgemeinderat beschloss am 13.12.2016 das Vorkaufsrecht beim Verkauf der Fl.Nrn. 3924/6, 3927/19, 3925/8 und 3925/5 nicht auszuüben.

  • Der Marktgemeinderat beschloss am 25.10.2016 den Abschluss eines Betriebsträgerschaftsvertrages mit der evangelisch lutherischen Gesamtkirchengemeinde Würzburg – KiTa Zweckverband – für den Waldkindergarten in Höchberg.

  • Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 27.9.2016 den Verkauf der Grundstücke Fl.Nrn. 1200/1, 1200/2, 1200/3 und 1200/4 der Gemarkung Höchberg.

  • Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 27.9.2016 das Grundstück Fl.Nr. 456 am Klettenrain 24 dem Freistaat Bayern für die Dauer von 10 Jahren unentgeltlich zur Errichtung einer Wohnanlage im Rahmen des staatlichen Sofortprogrammes zur Verfügung zu stellen. Weiterhin wurde die Anmietung der Flächen des Freistaates Bayern an der Fasanenstraße für die Dauer von 25 Jahren beschlossen.

  • Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 26.7.2016 den Erwerb der Grundstücke Fl.Nrn. 1287/3 und 1303/1 der Gemarkung Höchberg.

Datenstand vom 09.03.2017 14:34 Uhr