Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Büro- und Geschäftshaus | Winterleitenweg 1" | Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 i. V. m. § 13 a BauGB (vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 04.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 04.04.2017 ö 1

Sachverhalt

Der nördliche Eingang in den Ortskern, zwischen Bundesstraße 27, Hauptstraße und Winterleitenweg gelegen, liegt seit vielen Jahren brach. Ziel der Ortskernerneuerung ist die Aufwertung des exponierten Grundstücks durch eine Neubebauung. Geplant ist ein viergeschossiges Büro- und Geschäftshaus, evtl. mit Wohnungen im obersten Geschoss. Aus städtebaulichen Gründen soll das Grundstück nahezu vollständig bebaut werden, da es an drei Seiten an öffentliche Straßen grenzt und an der vierten Seite an den Fußgängersteg.

Dem Marktgemeinderat wurden bereits in seiner Sitzung am 27.09.2016 vom Büro archicult die ersten Planungen des Büro- und Geschäftshauses vorgestellt.

Da das geplante Maß der baulichen Nutzung das der Umgebungsbebauung übersteigen soll, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Das Grundstück Fl. Nr. 1, Gemarkung Höchberg liegt im Bereich, für den ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan (Kühbachgrund; Aufstellungsbeschluss vom 18.12.2007) gefasst wurde. Da es jedoch für das Grundstück Fl. Nr. 1, Gemarkung Höchberg nun ein konkretes und kurzfristig realisierbares Bauvorhaben gibt, wird dieser Bereich aus dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan herausgetrennt.

Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen sowie der Nachverdichtung im Sinne des § 13 a Abs. 1 BauGB. Daher erfolgt die Bebauungsplanaufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Auf dem benachbarten Grundstück Fl. Nr. 1166, Gemarkung Höchberg ist die Errichtung der für das Vorhaben notwendigen Stellplätze geplant, daher werden dieses Grundstück sowie eine dazwischenliegende Teilfläche des Winterleitenwegs und des dazugehörigen Gehweges (Teilfläche Fl. Nr. 1127/2 Gemarkung Höchberg) in den Geltungsbereich mit einbezogen.

Der Änderungsbereich erstreckt sich auf die Grundstücke die Fl. Nrn. 1 und 1166, Gemarkung Höchberg sowie eine dazwischenliegende Teilfläche der Fl. Nr. 1127/2, Gemarkung Höchberg (Winterleitweg) und hat eine Größe von ca. 2.160 m².

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Büro- und Geschäftshaus Höchberg | Winterleitenweg 1“ und leitet hierzu das Verfahren nach § 12 i. V. m. § 13 a BauGB ein. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Der Umgriff des Planungsgebietes umfasst die Fl. Nrn. 1, 1166 und 1127/2 (TF), Gemarkung Höchberg und hat eine Größe von ca. 2.160 m²; dieser ist aus folgenden Lageplanausschnitt ersichtlich.

Lageplanausschnitt:


Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.04.2017 10:30 Uhr