Neuerlass der Richtlinien zur Budgetierung der Höchberger Grundschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung, 10.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 10.10.2017 ö 2

Sachverhalt

Im Rahmen zunehmender Selbstverantwortung einzelner Aufgabenbereiche hat die Budgetierung an Bedeutung gewonnen. Unter Budgetierung versteht man, dass einer Einrichtung ein bestimmtes Geldkontingent zur Bewirtschaftung überlassen wird. Die Höchberger Grund- und Mittelschule ist schon seit vielen Jahren budgetiert. Aufgrund der Trennung in eine Grund- und eine Mittelschule müssen auch separate Budgetrichtlinien erlassen werden.

Rechtzeitig zur Aufstellung des Haushaltsplans 2018 sollen die neuen Richtlinien in Kraft treten. Diese bilden sowohl für die Schulleitung als auch für die Gemeindeverwaltung einen verlässlichen Rahmen für die beiderseitigen Finanzplanungen.

Grundsätzlich sind alle Aufwendungen für den laufenden Schulbetrieb aus dem Budget zu zahlen. Für den Erwerb von Vermögensgegenständen erhält die Schule ebenfalls einen Betrag im Budget zugewiesen. Zum Budget gehören keine Ausgaben, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Schulbetrieb stehen, wie z.B. Gebäudeunterhalt, Betriebskosten des Schulgebäudes, Hausmeister, ….

Die Budgetrichtlinien wurden im Vorfeld mit der Schulleitung besprochen. Sie sind als Anlage beigefügt. Im Haushalt sind alle zu dem Budget gehörenden Haushaltsstellen gekennzeichnet.

Bei der Berechnung des Budgets werden die Anzahl der Schüler, die Anzahl der Ganztagsklassen und Schulsozialprojekte berücksichtigt.
Seit dem Jahr 2010 ist hierbei ein Grundbetrag von 110 Euro pro Schüler angesetzt worden. Mit dem Erlass der neuen Budgetrichtlinie soll dieser Betrag auf 120 Euro je Schüler erhöht werden.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt die Richtlinien zur Budgetierung der Höchberger Grundschule in der vorliegenden Form. Diese treten zum 01.01.2018 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2017 10:36 Uhr