Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) - Bedarfsplan für die Jahre 2017 - 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung, 10.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 10.10.2017 ö 4

Sachverhalt

Gemäß Art. 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ist der Markt Höchberg verpflichtet, einen kommunalen Bedarfsplan zu erstellen. Dieser muss regelmäßig aktualisiert werden.
Die im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Höchberg angebotenen Betreuungsplätze sind derzeit ausreichend.
Den Mitgliedern des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses wird die örtliche Bedarfsplanung vorgestellt. Von der Verwaltung werden die Eckpunkte im Einzelnen nochmals ausführlich erläutert.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss stimmt der vorgelegten örtlichen Bedarfsplanung der Jahre 2017 – 2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2017 10:36 Uhr