Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Büro- und Geschäftshaus Höchberg | Winterleitenweg 1" | Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 24.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.10.2017 ö 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.04.2017 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Büro- und Geschäftshaus Höchberg | Winterleitenweg 1“ beschlossen.

Vom Stadtplanungsbüro Wegner, Veitshöchheim wurde nun auf Grundlage des in der Marktgemeinderatssitzung am 27.09.2016 vorgestellten Konzeptes des Büros archicult, Würzburg ein Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet, welcher heute dem Gremium vorgestellt wird.

Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung von Flächen sowie der Nachverdichtung dient, erfolgt die Bebauungsplanaufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung. Deshalb kann auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden. Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Büro- und Geschäftshaus Höchberg | Winterleitenweg 1“ in der Fassung vom 24.10.2017 mit Begründung und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsbüro Wegner, Veitshöchheim mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Matthias Rüth weist die Verwaltung darauf hin, dass die Fassadengestaltung noch im Durchführungsvertrag für die Baumaßnahme vereinbart wird. Für eine endgültige Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat sollen nach Möglichkeit drei Gestaltungsvorschläge für die Fassade vorgelegt werden.

Datenstand vom 10.11.2017 10:57 Uhr