Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-072; Ausbau eines Dachgeschosses mit Errichtung eines Carports für zwei Pkw auf dem Grundstück Fl.Nr. 341/2, Jägerstraße 14, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 07.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2017 ö 1.1

Sachverhalt

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Erläuterung:

Die Bauwerber planen, das bestehende Dachgeschoss des oben genannten Anwesens in eine dritte, eigenständige Wohnung auszubauen. Zusätzlich planen Sie, einen Carport für zwei Pkw.

Der Bauantrag wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.11.2016 behandelt:

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

„Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da der erforderliche Stauraum vor dem geplanten Carport nicht eingehalten wurde.

Mit einer erforderlichen Befreiung von der Stellplatzsatzung besteht kein Einverständnis.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 08.11.2016 wird hingewiesen.

Abstimmung:                        10 : 0


Die Verwaltung wird ermächtigt den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Bauwerber die Pläne so geändert hat, dass der Carport einen Stauraum von 3,0 m aufweist und der gemeindlichen Stellplatzsatzung entspricht.

Abstimmung:                        10 : 0“

Der Bauantrag wurde am 14.11.2016 mit negativem Beschluss an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weitergeleitet. Das Landratsamt Würzburg hat mit Schreiben vom 22.12.2016 dem Bauwerber mitgeteilt, dass aus Sicht des Landratsamtes eine Genehmigung ohne gemeindliches Einverständnis nicht in Betracht kommt. Der Bauherr wurde aufgefordert Umplanungen vorzunehmen.
Der Bauwerber hat den Carport daraufhin in der Tiefe verlängert und die Überdachung des Carports vom öffentlichen Straßenraum 1,50 m zurückgesetzt.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung, bei der das Carport mit 1,50 m zurückgesetzt vom öffentlichen Straßenraum errichtet wird und die Stellplätze 3,00 m von der Straßenkante entfernt beginnen, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2017 15:37 Uhr