Antrag auf Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung Nr. 2017/004; für das Grundstück Fl.Nr. 456/0, Am Klettenrain 24, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 07.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2017 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Das Staatliche Bauamt Würzburg errichtet im Rahmen des „Wohnungspaktes Bayern – mehr Wohnraum für alle“ eine staatliche Wohnanlage für anerkannte Flüchtlinge auf dem gemeindeeigenen Grundstück des Marktes Höchberg, Am Klettenrain 24. Nach der örtlichen Stellplatzsatzung werden für die Wohnanlage mit elf Wohneinheiten 22 Stellplätze benötigt, welche nachweislich auf dem Grundstück errichtet werden können. Da es sich bei der Anlage um Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge und zu 30 % um Sozialwohnungen handelt, beantragt das Staatliche Bauamt Würzburg eine Abweichung von der Stellplatzsatzung und Errichtung zum jetzigen Zeitpunkt von nur fünf Stellplätzen. Bei Bedarf wird der Freistaat Bayern die Stellplätze auf die tatsächlich benötigte Anzahl erweitern.

Beschluss 1

Dem Antrag auf Abweichung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Einer Abweichung auf 15 Stellplätze kann zugestimmt werden, die verbleibenden sieben Stellplätze müssen, je nach Bedarf, spätestens aber bis zum Übergang der Wohnanlage an den Markt Höchberg im hinteren Teil (Nordost) - nicht entlang der südöstlichen Grundstücksgrenze – errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2017 15:37 Uhr