Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-027; Wohnhausum- und Anbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 1146/6, Winterleitenweg 40, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 17.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.07.2017 ö 2.3

Sachverhalt

Beratung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 06.11.2012 und 21.07.2015 über einen Bauantrag zur Bebauung des oben genannten Grundstücks beraten und diesem nicht zugestimmt.

Mit Schreiben vom 02.12.2015 hat das Landratsamt Würzburg den Markt Höchberg gebeten, nochmals über die Baumaßnahme zu beraten. In der Sitzung am 12.01.2016 hat der Markt Höchberg folgenden Beschluss gefasst:

„Der Bau- und Umweltausschuss hält an seinem Beschluss vom 21.07.2015 fest.“

Das Landratsamt Würzburg hat mit Bescheid vom 10.03.2016 die Baumaßnahme genehmigt.

Mit Bescheid vom 14.06.2017 hat das Landratsamt Würzburg die Arbeiten am Gebäude Fl.Nr. 1146/6 eingestellt. Das Schreiben des Landratsamtes Würzburg wird dem Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung bekannt gegeben.
Demnach wurde der geplante Swimmingpool nicht erstellt, stattdessen wurde planabweichend ein Kellerraum (als Schwimmhalle) errichtet.
Weitere planabweichende Bauten sind zusätzlich zur Genehmigung beantragt.
Der Bau– und Umweltausschuss hat in den oben genannten Sitzungen nicht zugestimmt, da der Markt Höchberg die Auffassung vertreten hat, dass die geplante Maßnahme sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Fläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Mit einer dreigeschossigen Bauweise, einer GRZ von 0,63 und einer Wandhöhe von rund 9 m bestand kein Einverständnis.

Die Planunterlagen wurden am 28. Juni 2017 eingereicht. Am 04.07.2017 wurden die Unterlagen abgeholt ergänzt und am 06.07.2017 wieder eingereicht.

Bei der Vorprüfung des oben genannten Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Der amtliche Lageplan im Maßstab 1:1000 liegt nur in Kopie vom 22.04.2015 vor. Der Lageplan stimmt nicht mit der aktuellen Situation überein. Die vorhandenen/genehmigten/erstellten baulichen Anlagen auf dem Grundstück fehlen teilweise.
- Das Kellergeschoss stimmt nicht mit der Westansicht überein.
- Separate Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Die Nachbarbeteiligung mit Fl.Nr. 1146 fehlt. Der Name auf den Planunterlagen stimmt nicht mit dem Namen des Eigentümers überein.
- Die Nachbarbeteiligung mit Fl.Nr. 1146/17 fehlt. Der Name auf den Planunterlagen stimmt nicht mit dem Namen des Eigentümers überein.
- Auf den nachgereichten Plänen fehlt die Angabe und Unterschrift des Entwurfsverfassers.
- Aufgrund der erstellten Schwimmhalle liegt talseitig ein viergeschossiges Erscheinungsbild vor.
- In der Westansicht ist die talseitige Wandhöhe mit 2,71 m über vorhandenes Gelände vermaßt, zuzüglich 1 m Geländeraufbau ergibt eine Höhe von 3,71 m. Der Grenzabstand beträgt 3,0 m, somit fehlen Abstandsflächen.
- Die Berechnung der Grundfläche und Grundflächenzahl fehlt.
- Die Berechnung der Geschossfläche und Geschossflächenzahl fehlt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt.

Es wird auf die vielen fehlenden Unterlagen und Abstandsflächen hingewiesen. Wie im Beschluss vom 12.01.2016 bereits festgehalten, bestand mit einer dreigeschossigen Bauweise kein Einverständnis. Jetzt liegt eine viergeschossige Bauweise vor, die in dieser Form in der umliegenden Bebauung nicht vorhanden ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.10.2017 14:57 Uhr