Das auf dem Grundstück stehende Wohn- und Geschäftshaus soll abgebrochen werden.
Dafür soll auf dem Grundstück ein neues Wohn- und Geschäftshaus mit 8 Wohneinheiten errichtet werden. Die hangseitige Stützwand bleibt bestehen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10.11.2016 bereits über eine Anfrage beraten und folgenden Beschluss gefasst:
„Zu 1. Mit der Erstellung eines Flachdaches für den untergeordneten Gebäudeteil besteht Einverständnis.
Zu 2. Mit der Ablösung von 4 Stellplätzen besteht Einverständnis.
Zu 3. Abweichungen von den erforderlichen Abstandsflächen sind mit dem Landratsamt Würzburg zu klären.“
Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:
Das Baugrundstück liegt im Bereich der Ortskernsanierung „Altort“.
Im Flächennutzungsplan ist das Baugebiet als Mischgebiet ausgewiesen.
Die geplante Maßnahme zeigt vier Geschoße.
Die erforderliche Abstandsfläche liegt teilweise auf den Nachbargrundstücken und teilweise über der Straßenmitte.
Die geplante GRZ beträgt 0,67 und die geplante GFZ 0,93.
Geplant ist ein Flach- und ein Satteldach. Die Firsthöhe beträgt 16,11 m über Gehweg. Die Traufhöhe beträgt 10,33 / 10,88 m.
Die geplante Gewerbeeinheit im Erdgeschoß hat eine Verkaufsfläche von ca. 200 qm. In den Obergeschoßen sind 8 Wohnungen untergebracht.
Das Schreiben des Bauherrn „Bau- und Nutzungsbeschreibung“ vom 23.03.2017 aufgestellt von RWP-Architekten wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.
Nach § 6 der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind bei Stellplatzflächen ab 10 Kraftfahrzeugen ein mindestens 1,5 m breiter Pflanzstreifen anzulegen. Dieser wurde nicht geplant.
Die Verwaltung empfiehlt der erforderlichen Befreiung von der Stellplatzsatzung zuzustimmen, damit auf dem Baugrundstück ausreichend Stellplätze vorhanden sind.