Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-008; Nutzungsänderung und Ausbau der bestehenden Scheune einschließlich Teilabbruch und Neuerrichtung des Dachstuhles, Nutzungsänderung des EG + OG des Wohnhauses, Entfall des geplanten Garagengebäudes im Hof, Neuaufteilung der Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 256, Aschaffenburger Straße 3, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 25.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 25.04.2017 ö 1.9

Sachverhalt

Beratung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat bereits mehrfach über Bauanträge zur Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 256 beraten. Das Landratsamt Würzburg hat mit Datum vom 06.07.2016 einen Genehmigungsbescheid für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, verbunden mit 11 PKW-Stellplätzen erlassen.

Der Bauwerber plant jetzt eine Nutzungsänderung der im Jahr 2016 genehmigten Bebauung und eine Nutzungsänderung der bestehenden Scheune im rückwärtigen Bereich. In die Scheune sollen in einem Erd- Ober- und Dachgeschoß je eine Wohneinheit eingebaut werden.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:
Die Nachbarbeteiligung wurde gemäß Anlage zum Bauantrag in schriftlicher Form durchgeführt. Eine Nachbarzustimmung liegt dem Markt Höchberg nicht vor.
Die Schreiben des Nachbarn von Fl.Nr. 252/4 vom 06.03.2017 und des Verwalters des Nachbarn von Fl.Nr. 253/2 vom 14.03.2017 und 24.03.2017 sowie das Schreiben der Nachbarn von Fl.Nr. 258 vom 19.04.2017 werden dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.
Laut Baubeschreibung und Schnitte der Planunterlagen wird die bestehende Scheune (bestehend aus EG und DG) durch Einbau von neuen Filigrangeschoßdecken in EG, OG und DG aufgeteilt. Festgestellt wurde, dass bereits der komplette Dachstuhl abgebaut und teilweise auch Außenwände zurückgebaut wurden. Da es sich hier um genehmigungspflichtige Maßnahmen handelt, hat das Landratsamt die Abbrucharbeiten an dem Gebäude eingestellt.
Von einem Bestandsgebäude kann nach Abbruch des Dachstuhls, Rückbau der Außenwänden, Neugestaltung der Fassade, Neuaufteilung der Geschoße und Änderung der Nutzung nicht mehr gesprochen werden.
Eine Abstandsflächenübernahme liegt nicht vor.

Nach der BauNVO 1990 ist eine GRZ von 0,6 zulässig. Der Bauwerber plant eine GRZ vorn 0,90. Hierfür stellt er gemäß beiliegendem Schreiben einen Antrag auf Abweichung. Es wird darauf hingewiesen, das bei der GRZ-Berechnung der Stellplatz 13 und 14 fehlt.

Beschluss

Dem Antrag wird nicht zugestimmt, da mit einer geplanten GRZ von größer 0,9 kein Einverständnis besteht (zulässig nach BauNVO 0,6).
Weiter liegt nach Auffassung des Marktes Höchberg kein Bestandsschutz vor, da das Gebäude in der Geschoßigkeit, der Nutzung und der Fassade geändert wird. Ebenfalls ist bereits ein großer Rückbau erfolgt (Abbruch Dachstuhl und teilweiser Rückbau von Außenwänden).

Auf die besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie der Stadtwerke Würzburg AG vom 25.04.2017 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2017 17:07 Uhr