Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-045; Neubau eines Einfamilienwohnhauses inkl. einer Einliegerwohnung mit einer Doppelgarage und drei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3476/8, Heidelberger Straße 32, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 20.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.02.2018 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Verwaltung hat mit den Bauwerbern bzw. dessen Vertreter bereits mehrfach über Planung und Entwürfe zur vorgenanntem Grundstück beraten

Mit Schreiben v. 02.11.2017 beantragt der Vertreter des Bauherrn Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan bezüglich der Dachneigung, der Wandhöhe, der Stützwand, der Zufahrtsbreite und der Überschreitung der GFZ.

Der Bauantrag wurde am 06. November 2017 beim Markt Höchberg eingereicht. Mit Schreiben v. 03.11.2017 teilt die Bauherrschaft mit, dass sie versucht hat, die Nachbarbeteiligung ordnungsgemäß durchzuführen (siehe hierzu auch die Mail des Antragstellers v. 10. November 2017).

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2017 über o.g. Bauantrag beraten und diesen zurückgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, nochmals mit dem Bauwerber über die Firstrichtung und Gebäudehöhe zu sprechen (siehe hierzu auch Protokoll der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 14.11.2017).

Mit Schreiben v. 17.11.2017 beschreibt die Bauherrschaft aus ihrer Sicht den Ablauf der bisherigen Planung für ihr Wohngebäude auf o.g. Grundstück.

Am 12.12.2017 hat der Bau- und Umweltausschuss Skizzen für die Dachgestaltung hinsichtlich der Höhenentwicklung und der daraus resultierenden Auswirkung erörtert und folgenden Beschluss gefasst:

„Die mit roter Linie gezeichnete Dachgestaltung - bedeutet das Drehen des Daches (First zur Straße) - und einer erforderlichen Befreiung von der zulässigen Wandhöhe von 7,0 m auf 7,94 m wird zugestimmt.
Abstimmung: 10:0“

Zu dem nun erneut vorgelegten Planungsstand vom 06.11.2017 wurde analog zur Sitzung vom 14.11.2017 in der Vorprüfung festgestellt:

- Der Lageplan ist vom 07.02.2017. Im Lageplan fehlt das zwischenzeitlich errichtete Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 3476/9.
- Der Nachbar von Fl.Nr. 3478/7 hat den Bauantrag nicht unterzeichnet. Hierzu werden die Schreiben der Antragsteller v. 03.11.2017 und v. 10.11.2017 dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben. Die Nachbarn von Fl.Nr. 3926/1 haben auf separaten Plansätzen unterzeichnet.
- Der Bauwerber plant ein Krüppelwalmdach mit einer Dachneigung von 45 Grad für das Hauptdach und im Krüppelwalmbereich eine Dachneigung von 55 Grad. Für die 55 Grad ist eine Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan „Mehle II“ erforderlich.
- Die zulässige talseitige Traufhöhe beträgt 7,0 m. Der Bauwerber plant eine Höhe von 7,94 m.
- Die zulässige Zufahrtsbreite beträgt nach dem Bebauungsplan 6,0 m. Geplant sind ca. 12,0 m.
- Für die Erstellung der zwei Stellplätze an der südlichen Grundstücksgrenze ist eine ca. 3,0 m hohe Stützmauer mit Geländer/Absturzsicherung erforderlich.
- Der Bauwerber hat für die Wohnung im Untergeschoss zwei Stellplätze und für die Wohnung im Erdgeschoss und Dachgeschoss drei Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.


Beratung:

Mit Schreiben vom 24.01.2018 beantragt die Bauherrschaft nun die Abstimmung über den Antrag vom 06.11.2017.
Der im Schreiben aufgeführten Argumentation hinsichtlich anderer Befreiungen kann nicht gefolgt werden, da es sich in allen Fällen um Einzelfälle handelt.
Ein Bezug untereinander wurde und wird im Vergleich zum vorliegenden Bauantrag nicht herangezogen; im Sinne der Gleichberechtigung sollte weiterhin jedes Bauvorhaben und etwaige, notwendige Befreiungen als Einzelfälle betrachtet werden.
Daher schlägt die Verwaltung im Rückblick auf die ausführlichen Diskussionen in vergangenen Sitzungen sowie den Beschluss vom 12.12.2017 vor, dem Bauantrag nicht zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird nicht zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 20.02.2018 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.02.2018 14:15 Uhr