Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-039; Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1365/1, Winterleitenweg 132, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 20.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.02.2018 ö 1.6

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber beantragt den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses in zweiter Reihe. Das Gebäude besteht aus zwei Geschossen (EG + OG) mit einem Walmdach.

Beratung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 17.10.2017 einem Bauantrag zur Bebauung des Grundstücks mit einem 3-Familienhaus nicht zugestimmt, da mit einer Befreiung von der Stellplatzsatzung und straßenbündigem Doppelparker sowie der umfangreichen Geländeveränderung kein Einverständnis bestand.

Bei der Vorprüfung des heute vorliegenden Antrages wurde Folgendes festgestellt:

  • Die Abstandsflächen sind im Lageplan falsch dargestellt
  • Gemäß Antrag bleiben die Pläne vom 30.08.2017 in den Baumappen. Diese sind ungültig und nicht Bestandteil der Abstimmung
  • Die Nachbarbeteiligung fehlt.
  • Die Berechnung der Abstandsflächen ist falsch. Siehe Punkt 5 der Berechnung. Teilweise liegen die Abstandsflächen auf dem Nachbargrundstück. Eine Abstandsflächenübernahme fehlt.
  • Bei der Berechnung der Grundfläche fehlen die befestigten Flächen.
  • Erforderlich sind 7 KFZ-Stellplätze. Diese wurden durch eine Garage und 3 Doppelparker (6 Stellplätze) nachgewiesen. Für die Planung der Doppelparker fehlen die Ansichten. Der Stauraum ist an einer Seite kleiner, als 3 m (ca. 2,70 m)
Bei Wänden rechts und links von Stellplätzen beträgt die erforderliche Stellplatzbreite laut Satzung 2,70 m. Das hat zur Folge, dass die Grubenbreite (gemäß Typenplan) 3,20 m betragen muss. Somit erforderlich 3 x 3,20 m + 4 x Wände, ca. 0,24 m zusammen ca. 10,60 m. Das ist aber nicht möglich, da dann keine Fläche für den erforderlichen Zugang zum Wohngebäude vorhanden ist.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da die Nachbarbeteiligung nicht durchgeführt wurde, die Abstandsflächen nicht ausreichen, der Stauraum an einer Stelle zu klein ist und für die Doppelparker keine ausreichende Planung vorliegt, bzw. die Vermaßung nicht stimmt und der Stellplatzsatzung nicht entspricht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.02.2018 14:15 Uhr