Antrag auf Vorbescheid Nr. 2018-004; Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 378, Bergmannweg 1, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 20.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.02.2018 ö 1.7

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber beantragt einen Vorbescheid für die Errichtung oben genannter Gebäude in der Größe von 2 x 14x18 m und Flachdach oder Satteldach. Geplant werden maximal 16 Wohneinheiten.

Auf eine Nachbarbeteiligung wurde für diese Bauvoranfrage verzichtet.

Frage: „Wird der Bebauung insgesamt sowie der Bebauung mit Flachdach oder Satteldach zugestimmt?“

Beratung:

Das geplante Gebäude hat eine GRZ von 0,384 und mit Nebenanlagen eine GRZ von 0,596.
Die GFZ beträgt 0,825. Das UG und das DG werden keine Vollgeschosse.

Die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist in § 34 BauGB geregelt.
Ausschlaggebend ist Art und Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

Das Maß der Nutzung ist die GFZ von 0,825. Diese wird als zu hoch angesehen. Die Obergrenze sollte 0,6 nicht überschreiten. Ebenso ist die überbaute Grundstücksfläche im Vergleich zur Nachbarbebauung zu hoch. Eine Reduzierung ist erforderlich.

Beschluss

Der Bauvoranfrage wird nicht zugestimmt, da mit einer GFZ von 0,825 kein Einverständnis besteht. Ebenso wird die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll als zu hoch angesehen.

Die Bebauung sollte mit einem Satteldach erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.02.2018 14:15 Uhr