Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2018-007;
Dachgeschossaufstockung eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 429/2, Friedrich-Ebert-Str. 10, Bebauungsplan "Hessenthal", § 30 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschusssitzung, 10.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauwerber möchte das bestehende Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten aufstocken.
Zurzeit besteht das Wohnhaus aus einem EG, einem OG und einem DG mit ca. 30 Grad Dachneigung.
Beratung:
Das Schreiben des Architekten Gärtner vom 01.03.2018 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.
Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan von 1977 ist ein Untergeschoss, ein Erdgeschoss und ein Dachgeschoss vorhanden.
Zulässig sind max. 2 Vollgeschosse mit Sattel- oder Walmdach. Dachneigung 28 – 35 Grad.
Die Planvarianten:
Plan Nr. 1:
Satteldach, 35 Grad Dachneigung entspricht dem Bebauungsplan
Plan Nr. 2:
3 Vollgeschosse mit Flachdach, Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich
Plan Nr. 3:
3 Vollgeschosse mit Mansardendach, Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich
Beschluss
Mit einer Befreiung vom Bebauungsplan für ein 3. Vollgeschoss und einer Änderung der Dachgestaltung und Neigung besteht kein Einverständnis.
Die Verwaltung wird ermächtigt dem Bauwerber mitzuteilen, dass der Kniestock höher ausgebildet werden kann, als im Bebauungsplan zulässig. Mit einer Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Kniestockhöhe besteht Einverständnis, wenn im Dachgeschoss kein Vollgeschoss entsteht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.04.2018 13:05 Uhr