Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-010; Anbringen eines Werbeschildes an der Fassade des Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 242/0, Hauptstraße 62, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 10.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.04.2018 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber hat bereits im Dezember 2013 einen Antrag für die Errichtung der vorgenannten Außenwerbung gestellt.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 14.01.2014 dem Bauantrag zugestimmt. Eine Verbescheidung durch das Landratsamt Würzburg erfolgte nicht.

Das Werbeschild hat eine Größe von 1,10 m x 2,50 m. Die Ausleuchtung erfolgt mit einem LED-Strahler von oben.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des o.g. Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Im Lageplan fehlt die Angabe der Grundstückseigentümer.
- Die Nachbarbeteiligung fehlt komplett.
- Nach der Gestaltungssatzung (1981, geändert v. 12.12.2001) darf die Werbeanlage max. 6 % der Hauswand betragen. Nach der Werbeanlagen-Satzung § 7 sind Werbeanlagen in gemalten Schriften oder aufgesetzten Schriften zulässig. Der Bauwerber plant einen Digitaldruck auf einer Alu-Diverbundtafel zur Montage auf einem Aluminium-Rohrrahmen. Hierfür ist eine Abweichung/Befreiung von der Gestaltungssatzung erforderlich.

Beschluss

Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von der Gestaltungssatzung wird zugestimmt.

Gleichfalls soll die Beleuchtung der Außenwerbung ab 22:00 Uhr abgeschaltet werden.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Befreiung nach § 145 BauGB wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2018 13:05 Uhr