Antrag auf Baugenehmigung 2017-039; Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1365/1, Winterleitenweg 132 § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 10.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.04.2018 ö 1.7

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauherr beantragt den Neubau eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe. Das Gebäude besteht aus zwei Geschossen EG und OG mit einem Walmdach in 22° Dachneigung.
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 17.10.17 über den Bauantrag für ein Dreifamilienwohnhaus beraten und folgenden Beschluss gefasst:

„Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt.
Mit einer Befreiung von der Stellplatzsatzung des Marktes Höchberg besteht kein Einverständnis. Ebenso nicht mit der Erstellung von straßenbündigen Doppelparkern, ohne Stauraum.
Weiter besteht mit der umfangreichen Geländeabtragung und –auffüllung kein Einverständnis.
Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 17.10.2017 wird hingewiesen.“

Weiter hat der Bau- und Umweltausschussausschuss in seiner Sitzung am 20.02.2018 über einen Bauantrag für ein Zweifamilienwohnhaus beraten und folgenden Beschluss gefasst:

„Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da die Nachbarbeteiligung nicht durchgeführt wurde, die Abstandsflächen nicht ausreichen, der Stauraum an einer Stelle zu klein ist und für die Doppelparker keine ausreichende Planung vorliegt, bzw. die Vermaßung nicht stimmt und der Stellplatzsatzung nicht entspricht.“

Beratung:

Bei der Vorprüfung des oben genannten Bauantrages wurde Folgendes festgestellt:

- Separate Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Die Zustimmung der Nachbarn von Fl.Nr. 1366, 1366/2 und 1366/1 fehlt, siehe hierzu das Schreiben des Antragstellers vom 28.03.2018.
- Die Abstandsfläche liegt für einen kleinen Teil mit einer Tiefe bis zu 30 cm teilweise auf dem Nachbargrundstück. Der Nachbar hat die Abstandsflächen übernommen.
- Für die Baumaßnahme sind fünf Stellplätze erforderlich, drei Stellplätze für das bestehende Gebäude und zwei Stellplätze für das neue Einfamilienwohnhaus. Diese wurden auch nachgewiesen.
- Das Schreiben des Planers vom 26.03.2018 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben; ebenso das Schreiben vom 28.03.2018.

Nach der vorliegenden Baugenehmigung vom 10.12.1979 handelt es sich bei dem bestehenden Gebäude um ein Zweifamilienwohnhaus, eine Dritte Wohneinheit ist (laut der Berechnung des Stellplatznachweises) nicht genehmigt. Das Landratsamt Würzburg wird im Genehmigungsverfahren gebeten, dies zu überprüfen.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass die in den Planmappen vorhandenen Tekturpläne mit Datum 15.01.2018 nicht Gegenstand der gemeindlichen Beurteilung sind.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bauantrag in der vorliegenden Form zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 10.04.2018 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Erster Bürgermeister Peter Stichler nicht anwesend.

Datenstand vom 18.04.2018 13:05 Uhr