Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; 6. Änderung des Bebauungsplanes "Mehle II" | Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 10.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.04.2018 ö 7

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.09.2017 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Mehle II“ im Verfahren nach § 13 a BauGB zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 05.12.2017 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 09.10.2017 mit Begründung wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.01.2018 bis einschließlich 28.02.2018 öffentlich ausgelegt. Parallel hierzu wurden elf Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 15.01.2018 beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung hat in seiner Stellungnahme vom 17.01.2018 mitgeteilt, dass keine Anregungen und Hinweise zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Mehle II“ vorgebracht werden. Vom Kreisbrandrat Reitzenstein, Würzburg sowie vom Team Orange, Veitshöchheim wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Es ist davon auszugehen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange, die innerhalb der gesetzten Frist von ihrem Recht, sich zur Planung zu äußern keinen Gebrauch gemacht haben bzw. die die Planung ohne Anregungen und Hinweise zur Kenntnis genommen haben, nicht berührt werden. Eine beschlussmäßige Behandlung dieser erübrigt sich.

Von den Trägern öffentlicher Belange haben sich die unter TOP 2.1 bis 2.7 aufgeführten Stellen schriftlich geäußert und Einwendungen, Anregungen und Hinweise vorgetragen. Unter TOP 2.8 ist eine Stellungnahme aufgeführt, welche im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebracht wurde. Alle Schreiben sind beschlussmäßig zu behandeln.

Datenstand vom 18.04.2018 13:05 Uhr