Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; 6. Änderung des Bebauungsplanes "Mehle II" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes, Schreiben vom 24.01.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 10.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.04.2018 ö 7.2

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Mit dem vorliegenden Bauleitplanentwurf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verdichtete und damit flächensparende Bebauung mit Gebäudegruppen, die auf die besonderen Wohnbedürfnisse von älteren Bewohnern zugeschnitten sind, geschaffen werden. Der Planumgriff beträgt ca. 0,5 ha.

Das Plangebiet liegt innerhalb des in Planung befindlichen Trinkwasserschutzgebiets Zeller Quellstollen (Zone III).
Gemäß den Grundsätzen in 7.2.1 und 7.2.2 LEP soll darauf hingewirkt werden, dass das Wasser seine Funktionen im Naturhaushalt auf Dauer erfüllen kann. Grundwasser soll bevorzugt der Trink­wasserversorgung dienen; Tiefengrundwasser soll besonders geschont und nur für solche Zwecke genutzt werden, für die seine speziellen Eigenschaften notwendig sind. Analog soll nach B XI Ziel 2, 2.1 und 2.2 RP2 sichergestellt werden, dass die Bevölkerung mit einwandfreiem Wasser zukunfts­sicher versorgt wird; für die Trinkwasserversorgung bereits genutzte Grund- und Quellwasservorkommen sollen gegenüber konkurrierenden Interessen vorrangig geschützt werden.

Vor diesem Hintergrund werden gegen den vorliegenden Bauleitplanentwurf nur dann keine Einwän­de erhoben, wenn seitens der zuständigen Wasserwirtschaftsbehörden keine Einwände gegen die Planung bestehen bzw. diese dem Vorhaben zustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss weist darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden 6. Änderung des Bebauungsplanes „Mehle II“ um die Änderung eines seit dem 08.11.2000 rechtskräftigen Bebauungsplanes handelt. Seit der Rechtskraft des Bebauungsplanes besteht für den Bereich der 6. Änderung Baurecht. Der betroffene Bereich des Bebauungsplanes „Mehle II“ ist seit geraumer Zeit vollständig erschlossen.
Einer nachträglichen Einschränkung der Bebaubarkeit des Planungsbereiches durch die derzeit geplante Ausweitung des Trinkwasserschutzgebietes kann durch den Markt Höchberg nicht zugestimmt werden. Daher hält der Markt Höchberg an seiner bisherigen Planung fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2018 13:05 Uhr