Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; 6. Änderung des Bebauungsplanes "Mehle II" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme von Herrn Christof Prasser, Schreiben vom 15.12.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 10.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.04.2018 ö 7.8

Sachverhalt

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB ist die Stellungnahme von Herrn Christof Prasser u. a. eingegangen:

Originaltext der Stellungnahme:

Als wir beschlossen, in den Wiesengrund zu ziehen, war die Aussicht, in einem familienfreundlichen Wohngebiet, in dem unsere Kinder unbeschwert im Freien spielen können, ein wesentlicher Entscheidungsaspekt.
Der Bereich um den Kindergarten der AWO ist vorbildlich als Spielstraße ausgewiesen. In der Praxis wird die damit vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit jedoch kaum eingehalten. Täglich überschreiten Paketzusteller sowie der durch die Kinderkrippe im Wiesengrund verursachte Verkehr die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit häufig wesentlich. Für aus den seitlichen Stichwegen kommende Kinder ist dies zu schnell. Bereits in der jetzigen Situation scheint es nur eine Frage der Zeit zu sein, bis ein Kind an- oder überfahren wird (vgl. Anlage).

Mit einem Neubau der barrierefreien Wohnanlage wird der Verkehr im Wiesengrund bzw. Wiesenweg noch weiter zunehmen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich ein schwerer Unfall durch nicht angepasste Geschwindigkeit ereignen wird. Wir könnten es nicht mit unserem Gewissen vereinbaren, sollte etwas derartiges geschehen. Darum müssen wir Sie auf die derzeitige Situation aufmerksam machen.

Wir fordern Sie hiermit auf im Zuge der Planungen für den Neubau der barrierefreien Wohnanlage ein schlüssiges Verkehrskonzept für das Wohngebiet zu erstellen, das für eine angemessene Sicherheit unserer Kinder sorgt. Wir denken weniger als ein Schild mit weinendem Smiley, als vielmehr an echte straßenbauliche Maßnahmen, welche die Fahrer zu einer angepassten Geschwindigkeit zwingen — wenigstens in dem auf der Anlage gekennzeichneten Bereich.

Danke, dass Sie für unsere Kinder Sorge tragen und unser Anliegen ernst nehmen!

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt hierzu fest, dass durch die Verdichtung der Bebauung im Bereich der vorliegenden Bebauungsplanänderung zwar grundsätzlich eine höhere Zahl von Wohneinheiten entstehen wird. Gleichzeitig ist jedoch davon auszugehen, dass durch die gezielte Entwicklung von Wohneinrichtungen für die ältere Generation pro Wohneinheit in der Regel nicht von mehreren Fahrzeugen auszugehen ist. Vor dem Hintergrund der angestrebten Wohnzielgruppe ist von einem geringen Berufsverkehrsaufkommen auszugehen, sodass durch die Verdichtung der Bebauung selbst nicht von einem gesteigerten Verkehrsaufkommen gegenüber einer vollständigen Bebauung des derzeitigen Baugebietes auszugehen ist.
Die bestehende Erschließungsstraße selbst ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Ebenso ist aus der Stellungnahme von Herrn Prasser zu entnehmen, dass es sich bei den Fahrzeugnutzern, bei denen eine überhöhte Geschwindigkeit festgestellt wurde, überwiegend nicht um Anwohner handelt, sondern um Anlieferverkehr.
Somit ist eine Behandlung der Anliegen im Rahmen der Bebauungsplanänderung nicht sinnvoll möglich.

Die Verwaltung hat jedoch zwischenzeitlich im Rahmen eines Ortstermins mit der Polizei Würzburg Land am 23.01.2018 Maßnahmen erörtert, die eine Reduzierung der Verkehrsgeschwindigkeit erreichen sollen.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird derzeit von der Verwaltung geprüft und soll zeitnah durch den Markt Höchberg erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2018 13:05 Uhr