Antrag auf Vorbescheid Nr. 2018-017; Umnutzung des bestehenden Gebäudes zum Wohnhaus, sowie Aufstockung im geringen Umfang und die Nutzung des Flachdaches als Dachterrasse auf dem Grundstück Fl.Nr. 205/0, Eiserne Hose 2, § 34 BauBG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.05.2018 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber reicht einen Antrag auf Vorbescheid ein, mit dem geklärt werden soll, ob eine Aufstockung des Gebäudes sowie die Teilnutzung als Terrasse und somit eine Nutzung als Wohnraum möglich ist.

Beratung:

Der Bauwerber stellt folgende Einzelfragen:
  1. Umnutzung zum Wohnhaus: Durch Umnutzung kann mit dem leerstehenden Gebäude dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden.
  2. Aufstockung im geringen Umfang: Eine Aufstockung ermöglicht weiteren Wohnraum und den Zugang zur Dachterrasse. Passend zur Gestalt des bestehenden Gebäudes wurden an den höheren Fassaden (Ost + Süd) Dachflächen ausgebildet.
  3. Nutzung des Flachdaches als Dachterrasse: Da die Außenwände teils auf / über der Grenze bzw. grenznah stehen, gibt es keine Möglichkeit einen Garten anzulegen oder einen Balkon zu errichten.
  4. Tritt die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht zurück?
  5. Wärmedämmung in Form eines WDVS: Zur energetischen Sanierung muss ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht werden, wodurch eine neue fertige Wandoberfläche über bzw. weiter über die Grenze rückt. Hat ein Antrag auf Gestattung einer Abweichung Erfolgsaussichten oder können die Nachbarn die Abstandsfläche übernehmen? Es ist auch das öffentliche Interesse an der Energieeinsparung zu berücksichtigen. Eine Innendämmung scheidet wegen der Bauphysikalischen Probleme und vor allem wegen der Verkleinerung der ohnehin geringen Wohnfläche für den Antragsteller aus und machen das Projekt zudem unwirtschaftlich.
  6. Brandschutz: Können alle Öffnungen in den Außenwänden erhalten bzw. einzelne Öffnungen verändert werden? Die Außenwände stehen teils auf / über der Grenze bzw. grenznah.
  7. Parkplätze: Sind im Rahmen des Bestands der Bücherei Stellplätze ausgewiesen? Wenn nicht, kann die Fläche für 2 Parkplätze auf Flurnummer 210 von der Gemeinde gekauft werden inkl. Fahrtrecht?
  8. Mülltonnen: Gestattet die Gemeinde eine Einhausung der Mülltonnen auf Gemeindegrund?

Die Verwaltung hat das Büro Wegner um eine städtebauliche Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme vom 08.05.2018 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss der Bauvoranfrage nicht zuzustimmen und die Verwaltung zu ermächtigen, Gespräche über ein Vorkaufsrecht zu führen.

Beschluss 1

Der Bauvoranfrage wird nicht zugestimmt.

Zu 1. Der Umnutzung wird nicht zugestimmt.
Zu 2. Der Aufstockung wird nicht zugestimmt, da die erforderlichen Abstandsflächen fehlen und die Gebäudehöhe sich nicht in die Umgebung einfügt.
Zu 3. Der Nutzung eines Flachdaches als Terrasse wird nicht zugestimmt. Begründung siehe Ziffer 2.
Zu 4. Die Gemeinde tritt nicht von ihrem Vorkaufsrecht zurück.
Zu 5. Einem Überbau von öffentlichem Grund und Boden wird nicht zugestimmt.
Zu 6. Der Brandschutz ist mit der Genehmigungsbehörde zu klären.
Zu 7. Einer Ablösung von Stellplätzen wird nicht zugestimmt.
Zu 8. Mit der Aufstellung von Mülltonnen auf öffentlichem Grund und Boden besteht kein Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt Gespräche über einen Kauf zu führen. Dem Marktgemeinderat wird das Kaufangebot dann zur Beschlussfassung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.05.2018 07:45 Uhr