Antrag auf Vorbescheid Nr. 2018-018; Neubau 2 Mehrfamilienhäuser auf dem Grundstück Fl.Nr. 1265/2, Alte Steige 11, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.05.2018 ö 1.5

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant auf dem Grundstück Fl.Nr. 1265/2, nach Abriss des bestehenden Wohnhauses, den Neubau von jeweils zwei Mehrfamilienhäusern, á 6 Wohneinheiten und stellt hierzu vorab per Vorbescheid die Fragen,


  1. ob mit der Lage der Baukörper auf dem Baugrundstück Einverständnis besteht,
  2. ob mit den Abmessungen der Grundflächen und Gebäudehöhen Einverständnis besteht,
  3. ob mit der Lage der Parkplätze auf dem Grundstück Einverständnis besteht.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Bauantrages wurde Folgendes festgestellt:

- Im Lageplan und in den beigelegten Plänen fehlt die Angabe der Nachbarn/Grundstückseigentümer.
- Der Nachbar Fl.Nr. 1265/31, auch Eigentümer des Baugrundstücks, hat der Anfrage zugestimmt.
- Im Zuge des Vorbescheids bittet der Antragsteller die Entscheidung über folgende Fragen:

1. Die Lage der Gebäudekörper auf dem Baugrundstück.
2. Die Abmessung der Grundfläche und Gebäudehöhe (die Abstandsflächen werden im Bauantrag nachvollziehbar nachgewiesen).
3. Die Lage der Parkplätze auf dem Baugrundstück.

- Der Bauwerber hat die Grundfläche/Grundflächenzahl nicht nach der Baunutzungsverordnung v. 1990 berechnet. Angegeben wurde nur die Grundfläche der Hauptbaukörper.
- Die Berechnung und Angabe der Geschossfläche fehlt.
- Die geplante Kniestockhöhe beträgt lt. Schreiben v. 04.05.2018 1,10 m.
- Die geplante Dachneigung beträgt lt. Schreiben v. 04.05.2018 33,5° + 31,5°.
- Der Bauwerber plant 12 Wohneinheiten und nachgewiesen wurden dafür die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen 24 Stellplätze. Die Stellplätze wurden wie folgt nachgewiesen: 12 Stück an der „Alten Steige“ und 12 Stück am „Rübezahlweg“.
- Die Traufhöhe/Wandhöhe beträgt talseits 8,20 m bzw. 7,15 m zuzüglich Carporthöhe in der Straße „Alte Steige“, somit ca. 10 m. Bergseits entsteht eine Traufhöhe/Wandhöhe von 6,75 m bzw. 5,52 m. Das bedeutet, dass in der „Alten Steige“ für das geplante Wohnhaus auf einer Länge von 18,20 m eine Wandhöhe von rund 10 m entsteht. Gleichzeitig besteht ebenso für das Wohnhaus, das am „Rübezahlweg“ anliegt, eine talseitige Wandhöhe von ca. 10 m (3 ½ Geschosse).
- Die Angabe des Stauraumes vor den Carports fehlt. Diese ist ca. 1,5 m bis 2 m (lt. Schreiben v. 04.05.2018 können die geplanten Carports auch entfallen).

Das Schreiben des Nachbarn Fl.Nr. 1286/15 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da sich die geplante Baumaßnahme nach Art, Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die nähere Umgebung einfügt.

Das Ortsbild wird durch die zwei geplanten Baukörper massiv beeinträchtigt (Wandlängen von ca. 37 m und einer Höhe von ca. 10 m zuzüglich Dachflä chen).

Weiter ist durch die geplante Anreihung von Stellplätzen entlang der „Alten Steige“ der straßenmäßige Versorgungsbereich der Gemeinde stark beeinträchtigt.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass für eine weitere Beurteilung die Angabe der GFZ/GRZ nach der Baunutzungsverordnung erforderlich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.05.2018 07:45 Uhr