Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-026, Umbau mit Erweiterung des DG am bestehenden Wohnhaus Fl.Nr. 3652/3, Luzer Straße 11, Bebauungsplan "Mehle I", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 12.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.06.2018 ö 1.6

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber beantragt die Errichtung von zwei Flachdachgauben und die Verlagerung der giebelständigen Außenwand zur Vergrößerung der Aufenthaltsräume im Dachgeschoß.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Bauantrages wurde Folgendes festgestellt:

- Die Zustimmung der Nachbarn liegt vor.
- Der Bauwerber verkleinert die vorhandene Loggia/Balkon im DG und vergrößert somit die Wohnräume im Dachgeschoss.

Bei der Überprüfung der Vollgeschosse und Geschossfläche wurde festgestellt, dass die Berechnungen zum Bauantrag von 1988 falsch waren. Nach dem damaligen Bauantrag war das Dachgeschoss bereits ein Vollgeschoss und somit liegt ein drittes Vollgeschoss vor, was eine Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan zur Folge hat.

Der Architekt hat aufgrund der Vorprüfung die Berechnungen geändert. Siehe Schreiben des Architekten vom 07.06.2018.

Die vorliegende Planung sieht vor, dass die Giebelwand ca. 1,1 m in Richtung Südosten verschoben wird.

Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind Dachgauben als Satteldach
oder Schleppgauben zulässig. Die Breite beträgt max. 2,50 m. Der Bauwerber plant zwei Flachdachgauben in der Breite von 2,50 m und beantragt hierfür die erforderliche Befreiung.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen für die Erstellung von Flachdachgauben und die erforderliche Befreiung für das bereits bestehende dritte Vollgeschoss mit entsprechender Geschossfläche wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2018 11:31 Uhr