Anfrage an den Bauausschuss Nr. 2018-027, Teilung des Grundstückes und Bebauung mit einem Wohnhaus gemäß umliegender Bebauung im unteren Bereich auf dem Grundstück Fl.NR. 838, Würzburger Straße 79, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 12.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.06.2018 ö 1.7

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerberin beantragt die Bestätigung des Bau- und Umweltausschusses, dass oben genanntes Grundstück geteilt und mit einem weiteren Wohnhaus bebaut werden kann.

Beratung:

Nach § 19 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Teilung von Grundstücken genehmigungsfrei.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch eine Grundstücksteilung keine baurechtswidrigen Zustände entstehen dürfen, das sind z. B. Wegfall der Erschließung, Wegfall von nachgewiesenen Stellplätzen usw.

Die Verantwortung für die Beachtung der baurechtlichen Bestimmungen liegt beim Bauherrn bzw. beim Grundstückseigentümer.

Nachdem die Bebauung des Grundstückes nach § 34 BauGB beurteilt wird, ist eine Bebauung in erster Reihe (zwischen Hausnummer 77 und Hausnummer 81) grundsätzlich  möglich.

Weitere Aussagen können erst getroffen werden, wenn für die geplante Bebauung aussagefähige Planunterlagen gemäß der Planvorlagenverordnung der Bayer. Bauordnung (BayBO) vorliegen.

Beschluss

Eine Genehmigungspflicht für die Teilung nach § 19 BauGB besteht nicht.

Es dürfen jedoch keine baurechtswidrigen Zustände entstehen.

Für die Erstellung eines Wohngebäudes in erster Reihe, zwischen Hausnummer 77 und Hausnummer 81 besteht grundsätzlich Zustimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2018 11:31 Uhr