Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 6. Änderung des Bebauungsplanes "Mehle II" | Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 12.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.06.2018 ö 2

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat am 12.09.2017 die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Mehle II“ beschlossen. Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist die Verdichtung der geplanten Bebauung innerhalb der bestehenden Baulücke durch die Entwicklung von Gebäudegruppen, welche auf die besonderen Wohnbedürfnissen von älteren Bewohnern zugeschnitten ist (barrierefreies Wohnen).

Der von der Auktor Ingenieur GmbH ausgearbeitete Entwurf der Bebauungsplanänderung einschließlich der Begründung in der Fassung vom 09.10.2017 wurde am 28.11.2017 vom Marktgemeinderat gebilligt. Die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 24.01.2018 bis einschließlich 28.02.2018 statt.

Bedingt durch die im Rahmen dieses Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Hinweise und die hierzu gefassten Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses vom 10.04.2018 sowie der mittlerweile konkretisierten Planung des Bauherrn wurde der Bebauungsplanentwurf hinsichtlich des Schallschutzes, der Geschossflächenzahl sowie der Abgrabungshöhe geändert. Dies hat die Durchführung eines nochmaligen Beteiligungsverfahrens gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Folge.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den vorliegenden Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Mehle II“ in der Fassung vom 10.04.2018 mit Begründung und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Auktor Ingenieur GmbH, Würzburg mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB.
Die Dauer dieses zweiten Auslegungsverfahrens und die Frist zur Vorlage der Stellungnahmen wird auf zwei Wochen verkürzt (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB); Stellungnahmen dürfen zudem nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden (§  4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2018 11:31 Uhr