Antrag auf isolierte Befreiung Nr. 2018-031; Neubau eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1186/1, Balthasar-Neumann-Str. 4, Bebauungsplan "Gänsweide", § 30/34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 10.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.07.2018 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant die Errichtung eines genehmigungsfreien Carports. Hierfür beantragt er die Reduzierung des Stauraumes von erforderlich 5,0 m auf 0,75 m im Mittel.

Beratung:

Nach der Geschäftsordnung des Marktes Höchberg ist die Verwaltung ermächtigt, isolierte Befreiungen zu erteilen.

Der Bauwerber beantragt im Baugebiet „Gänsweide“ auf dem Grundstück Balthasar-Neumann-Str. 4 die Reduzierung des nach Bebauungsplan erforderlichen Stauraumes von 5,0 m auf im Mittel 0,75 m.

Nachdem die Verwaltung dieser isolierten Befreiung nicht zustimmen kann, legt sie diesen Antrag dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung vor.

Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist ein Stauraum von 5,0 m erforderlich. Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung und der aktuellen Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist ein Stauraum von 3,0 m erforderlich.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss o.g. Antrag nicht zuzustimmen, jedoch die Verwaltung zu ermächtigen, einer isolierten für einen Antrag mit 3,0 m oder bis 1,50 m Stauraum zu genehmigen.

Beschluss 1

Dem Antrag wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt, einer isolierten Befreiung mit einem Stauraum von 1,50 m zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2018 11:20 Uhr