Anfrage an den Bauausschuss Nr. 2018-033; Neubau von zwei 3-Familienwohnhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1330, Winterleitenweg 90, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 10.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.07.2018 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauherrschaft plant auf o.g. Grundstück die Errichtung von zwei 3-Familienhäusern.

Hierfür werden folgende Fragen gestellt:

1. Wird der dargestellten Geschossigkeit und der Lage beider Gebäude auf dem Grundstück zugestimmt?
2. Wird der Planung bezüglich der hinteren Gebäudelinie bezogen auf die Nachbarbebauung zugestimmt?
3. Wird der geplanten Rücknahme/Reduzierung der kartierten Biotopgrenze laut Flächennutzungsplan zugestimmt.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der amtliche Lageplan im Maßstab 1:1000 liegt nur in Kopie vor.
- Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
- Im Flächennutzungsplan ist die geplante Wohnfläche als Wohnbaufläche dargestellt. Somit erfolgt die Beurteilung nach § 34 BauGB.

Das Schreiben der Antragsteller wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben. Die Verwaltung empfiehlt, die gestellten Fragen wie folgt zu beantworten:

  1. Der geplanten Geschossigkeit wird grundsätzlich zugestimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht werden muss, dass baurechtlich max. zwei Vollgeschosse bezogen auf das natürliche Gelände geplant sind. Mit der geplanten Staffelung besteht Einverständnis.

  1. Mit der Erstellung der hinteren Gebäudekante besteht grundsätzlich Einverständnis.

  1. Die Aufhebung der Biotopkartierung ist bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt grundsätzlich der vorgelegten Planung zu.

Im Genehmigungsverfahren ist nachzuweisen, dass max. eine zweigeschossige Bebauung, bezogen auf das natürliche Gelände, geplant ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Mit der hinteren Gebäudekante besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Aufhebung der Biotopkartierung ist bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen.
Der Markt Höchberg stimmt der Aufhebung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2018 11:20 Uhr