Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-037; Nutzungsänderung eines Schuhgeschäftes und eines Büros in ein Fitnessstudio auf dem Grundstück Fl.Nr. 3138, Leibnizstraße 9, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B27", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.09.2018 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

In dem bestehenden Gebäude waren bisher im Erdgeschoss ein Verkaufsladen für Schuhe und im Obergeschoss Büroräume genehmigt. Der Bauherr beantragt jetzt die Änderung von Erdgeschoss und Obergeschoss in ein Fitnessstudio.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Bauantrages wurde Folgendes festgestellt:

- Ein Schnitt durch das Treppenhaus mit Geschoßhöhen liegt nicht vor.
- Ansichten der geplanten Anlagen liegen nicht vor.
- Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung sind nicht erforderlich, da die Entwässerung an die bestehende Hausinstallation angeschlossen werden kann.
- Die Nachbarbeteiligung mit Fl.Nr. 3150 fehlt.

Nach der Baugenehmigung von 1988 sind für das gesamte Anwesen 71 Stellplätze nachzuweisen.

Im Bauantragsverfahren von 2004 hat das Landratsamt Würzburg mit Bescheid 80 Stellplätze plus 12 neue Stellplätze (Umbau einer Teilfläche der Halle im  Verkaufsraum) gefordert, zusammen 92 Stellplätze, dieser Bauantrag wurde jedoch bis heute nicht umgesetzt.


Gemäß Berechnung des Architekten sind nach der Stellplatzsatzung für die heute bestehende Nutzung im EG und OG (Fläche der Nutzungsänderung) erforderlich
34,30 Stellplätze
Für die geplante Nutzungsänderung nach Stellplatzsatzung erforderlich
96,74 Stellplätze
Mehrbedarf
62,44 Stellplätze


Die Berechnung und das Schreiben von Cleverfit vom 19.07.2018 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Gemäß Schreiben von Cleverfit sind nicht 96,74 Stellplätze erforderlich sondern nur
60,00 Stellplätze
Abzüglich bereits vorhandene Stellplätze
34,30 Stellplätze
Mehrbedarf
26,00 Stellplätze


Somit erforderliche Stellplätze für das gesamte Grundstück, bisher
80,00 Stellplätze
Zuzüglich neue Stellplätze
(nach Auffassung des Antragstellers)
26,00 Stellplätze
Zusammen
106 Stellplätze

Laut vorgelegtem Lageplan sind auf dem Baugrundstück zurzeit 108 Stellplätze vorhanden.

Das hat zur Folge, dass die nach der Satzung zusätzlich erforderlichen 62,44 Stellplätze reduziert auf 26 Stellplätze werden und der Markt Höchberg von einem Bedarf von rund 36 Stellplätzen befreien muss. Eine Ablösung ist nicht angefragt.

Eine Überprüfung der Stellplatzberechnung mit unserer Stellplatzsatzung hat ergeben, dass offensichtlich in der Stellplatzsatzung ein Tippfehler ist.

Nach Satzung aus dem Jahr 2002 sind je 20 m² NF
1,0 Stellplatz erf.
Nach Satzung aus dem Jahr 2016 sind je 20 m² NF
3,6 Stellplätze erf.

Unter Zugrundelegung von einem Stellplatz je 20 m² sind für die Nutzungsänderung rund 27 Stellplätze erforderlich.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, der heute erforderlichen Befreiung von der Stellplatzsatzung zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, die Stellplatzsatzung in diesem Punkt zu ändern.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Das Landratsamt Würzburg wird gebeten, im Genehmigungsverfahren die Anzahl der erforderlichen Stellplätze festzulegen. Grundlage ist ein Stellplatz je 20 m² Nutzfläche.

Mit der heute erforderlichen Befreiung von der Stellplatzsatzung besteht Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellplatzsatzung wie folgt zu ändern:

„Ziffer 3.4 der Satzung aus dem Jahr 2016, Fitness-Center, Sonnenstudios, Massagesalons, 1 Stellplatz je 20 m² Netto-Nutzfläche, jedoch mindestens 3 Stellplätze.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2018 07:39 Uhr