Antrag auf Vorbescheid Nr. 2018-039; Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1610, Kapellenweg 4, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", 3 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.09.2018 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen ein Einfamilienwohnhaus mit zwei Vollgeschoss en, einem Pultdach und einem Carport auf oben genanntem Grundstück.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Ansichten zur geplanten Baumaßnahme liegen nicht vor, jedoch Schnitte, die das Gebäude höhenmäßig auf dem Grundstück darstellen.
- Der Nachbar von Fl.Nr. 1610/1 hat den Bauantrag nicht unterzeichnet.
- Der geplante Carport ist straßenbündig geplant und somit 4,00 m über der nordöstlichen Baugrenze. Der erforderliche Stauraum von mindestens 3,00 m fehlt.
- Die südliche Baugrenze ist mit dem Wohnhaus um ca. 4,00 m überschritten.
- Zulässig nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Frankenwarte Süd“ sind Flachdächer, Satteldächer, Walmdächer und gegeneinander gesetzte Pultdächer. Der Bauwerber plant ein Pultdach. Eine Befreiung ist erforderlich.

Folgende Einzelfragen werden gestellt:

Frage 1
Dürfen die Pultdächer von Haus und Carport begrünt werden?
Frage 2
Ist es möglich einen Antrag auf Befreiung für die Überschreitung von 4,00 m des im Bebauungsplan definierten Baufensters für das Wohnhaus zu stellen?
Frage 3
Kann die Einfriedung im Bereich des Eingangshofes in Form eines 2,00 m hohen Holzzaunes ausgeführt werden?
Frage 4
Besteht eine Genehmigungsfähigkeit für das geplante Bauvorhaben im Sinne der angedachten Art und dem Maß der baulichen Nutzung?


Die Verwaltung empfiehlt die Fragen wie folgt zu beantworten:

Zu Frage 1
Dächer dürfen begrünt werden.
Zu Frage 2
Selbstverständlich ist es möglich einen Antrag auf Befreiung für die Überschreitung des im Bebauungsplan definierten Baufensters zu stellen. Eine Befreiung hierfür wird in südlicher Richtung in Aussicht gestellt.
Zu Frage 3
Im Bebauungsplan ist die Höhe der Einfriedung zur Straßenseite mit einer Höhe von maximal 1,50 m festgesetzt. Einer Befreiung hiervon wird nicht zugestimmt.
Zu Frage 4
Eine allgemeine Aussage zur Genehmigungsfähigkeit des vorgelegten Antrags kann nicht gegeben werden, da die Unterlagen zu einer Prüfung nicht ausreichen. Generell ist das Grundstück für eine Wohnnutzung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans vorgesehen.

Beschluss

Der Bauvoranfrage wird nicht zugestimmt, da mit einer erforderlichen Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen für den geplanten Carport kein Einverständnis besteht. Ebenso mit einer straßenseitigen Einfriedung von 2,00 m.

Zu Frage 1
Dächer dürfen begrünt werden.
Zu Frage 2
Selbstverständlich ist es möglich einen Antrag auf Befreiung für die Überschreitung des im Bebauungsplan definierten Baufensters zu stellen. Eine Befreiung hierfür wird in südlicher Richtung in Aussicht gestellt.
Zu Frage 3
Im Bebauungsplan ist die Höhe der Einfriedung zur Straßenseite mit einer Höhe von maximal 1,50 m festgesetzt. Einer Befreiung hiervon wird nicht zugestimmt.
Zu Frage 4
Eine allgemeine Aussage zur Genehmigungsfähigkeit des vorgelegten Antrags kann nicht gegeben werden, da die Unterlagen zu einer Prüfung nicht ausreichen. Generell ist das Grundstück für eine Wohnnutzung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans vorgesehen.


Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine erforderliche Befreiung für ein Pultdach in Aussicht gestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2018 07:39 Uhr