Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-040; Nutzungsänderung einer Wohnung zu Psychotherapiepraxis auf dem Grundstück Fl.Nr. 231, Hauptstraße 64, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.09.2018 ö 1.7

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2016 dem Abbruch eines Wohnhauses mit Scheune und dem Neubau eines Mehr-familienwohnhauses mit fünf Wohneinheiten auf oben genanntem Grundstück zugestimmt.

Das Gebäude wird zurzeit erstellt.

Der Bauwerber beantragt jetzt die Nutzungsänderung einer Wohnung im Dachgeschoß zu einer Psychotherapiepraxis.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der amtliche Lageplan ist von 2016.
- Es wurde keine Nachbarbeteiligung durchgeführt.
- Es fehlt die Unterschrift des Bauherrn auf allen Unterlagen.
- Für die Nutzungsänderung sind laut der Stellplatzsatzung des Marktes Höchberg 3 KFZ-Stellplätze erforderlich. Einer mehr, als bisher für die Wohnung genehmigt. Dieser Stellplatz kann nicht nach den Vorgaben der Satzung auf dem Grundstück nachgewiesen bzw. erstellt werden.
1. Der in den Planunterlagen zusätzlich eingezeichnete Stellplatz entspricht in der Breite nicht in der Stellplatzsatzung und verstellt den Zugang zur Haustüre.
2. Das Schreiben des Architekten vom 03.09.2018 sowie das Schreiben des Bauherrn mit Anlage: Darstellung von Frau Dr. Schwerdtle, werden dem Bau- und Umweltausschuss als Tischvorlage zur Kenntnis gegeben.
3. Ein überarbeiteter Entwurf des Architekten für den 3. Stellplatz wird dem Bau- und Umweltausschuss ebenfalls als Tischvorlage vorgelegt. Dieser hat zur Folge, dass der Stellplatz in der Länge nicht der Satzung entspricht und der Zugang zur Haustüre nur 90 cm (in der Parksituation) beträgt.

Beschluss 1

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da der nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderliche 3. Stellplatz nicht auf oben genanntem Grundstück erstellt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Bauwerber den überarbeiteten Entwurf (Stellplatzlänge 5,50 m und Zugang zur Haustüre 0,90 m) in die Planunterlagen eingearbeitet hat. Mit einer erforderlichen Abweichung von der Stellplatzsatzung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2018 07:39 Uhr