Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-045; Dachaufstockung eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 429/2, Friedrich-Ebert-Straße 10, § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.10.2018 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber beabsichtigt, das vorhandene Walmdach abzubrechen und durch ein Satteldach zu ersetzen.

Das im Jahr 1964 errichtete Mehrfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten, wird um eine Wohneinheit im Dachgeschoss erweitert.

Das Gebäude wurde wie in der Bauvoranfrage vom 17.04.2018 umgesetzt.

Beratung:

Der Bauwerber hat im April 2018 eine Anfrage zur Dachgeschossaufstockung gestellt. Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10.04.2018 hierzu folgenden Beschluss gefasst:

„Mit einer Befreiung vom Bebauungsplan für ein 3. Vollgeschoss und einer Änderung der Dachgestaltung und Neigung besteht kein Einverständnis.

Die Verwaltung wird ermächtigt dem Bauwerber mitzuteilen, dass der Kniestock höher ausgebildet werden kann, als im Bebauungsplan zulässig. Mit einer Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Kniestockhöhe besteht Einverständnis, wenn im Dachgeschoss kein Vollgeschoss entsteht.
Abstimmung: 10 : 0“

Bei der Prüfung des vorliegenden Antrages wurde Folgendes festgestellt:

Die Abstandsflächen des bestehenden Gebäudes liegen bereits teilweise auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 429.

Gemäß Nachweis des Architekten ist das Dachgeschoss kein Vollgeschoss.

Im Bereich des Treppenhauses wurde eine Außenwand mit einer Höhe von 1,91 m geplant.

Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist eine Dachneigung von 28 bis 35 Grad zulässig. Der Bauwerber plant eine Dachneigung von 35 Grad für das Hauptdach und 7 bzw. 14 Grad für die Dachgauben und Dachabschleppung.

Auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 429/2 stehen zwei Gebäude. Für das zweite Gebäude sind gemäß Genehmigungsbescheid v. 30.08.1972 vier Kfz-Stellplätze herzurichten. Ein Genehmigungsbescheid für das Gebäude, welches umgebaut wird, liegt dem Markt Höchberg nicht vor. Für die zusätzlich geplante Wohneinheit im Dachgeschoss sind zwei Stellplätze erforderlich. Das Landratsamt Würzburg wird gebeten, im Genehmigungsverfahren die Anzahl der erforderlichen Stellplätze für das Grundstück Fl.Nr. 429/2 festzulegen und einen Stellplatzplan bzw. Nachweis anzufordern.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Das Landratsamt Würzburg wird gebeten, im Genehmigungsverfahren die Anzahl der erforderlichen Stellplätze festzulegen und einen Stellplatznachweis anzufordern.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 16.10.2018 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2018 09:38 Uhr