Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-046; Errichtung von zwei einseitigen, unbeleuchteten Plakat-Werbeanlaggen (wechselnder Plakatanschlag, nicht rollierend, nicht hinterleuchtet) auf dem Grundstück Fl.Nr. 451/3, Aschaffenburger Straße 13, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.10.2018 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Antragsteller beantragt die Errichtung von zwei Werbetafeln in der Größe von je 3,72 m x 2,623 m auf der bestehenden Fassade des Gebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 451/3 (Richtung Bundesstraße).


Beratung:

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

Das Landratsamt Würzburg hat mit Bescheid v. 09.01.2002 den Neubau einer Werbeanlage auf vorgenannter Fassade in der Größe von 3,90 m in der Breite und 2,90 m in der Höhe genehmigt.

Die technischen Daten zur geplanten Werbeanlage werden dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben. Danach handelt es sich um einen Aluminium-Rahmen mit einer Alurundrohrleuchte für zwei Leuchtstoffröhren mit 35 Watt.
 

Beschluss 1

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da mit der Beleuchtung der Anlage kein Einverständnis besteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Aufstellung von Plakatwerbeanlagen wird zugestimmt, wenn diese unbeleuchtet sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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Das Straßenbauamt ist im Genehmigungsverfahren zu hören.

Datenstand vom 19.10.2018 09:38 Uhr