Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-049; Wiederaufbau eines Carports mit Pultdach auf dem Grundstück Fl.Nr. 851/6, Bayernstraße 92, Bebauungsplan "Würzburger Straße", § 30 und § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.10.2018 ö 1.5

Sachverhalt

Erläuterung:

Auf dem bestehenden Carport war bisher ein Satteldach.

Der Bauwerber plant die Erneuerung der Dachfläche mit einem Pultdach und 5 Grad Dachneigung.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

Mit Baugenehmigung vom 01.12.1989 wurde eine Stellplatzüberdachung mit darunterliegendem Geräteraum in einer Gebäudelänge von 10,08 m genehmigt. Das genehmigte Gebäude hatte ein Satteldach mit 36 Grad Dachneigung.

Nach Aussage des Bauwerbers wurde die Dachkonstruktion durch einen Brand im Dezember 2017 zerstört. Der Bauwerber plant jetzt einen Wiederaufbau mit einem Pult-Flachdach mit 5 Grad Dachneigung.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Gebäude über 9 m Grenzbebauung aufweist und der Bauwerber keine Abstandsflächen festgelegt hat.

Die Eigentümer von Grundstück Fl.Nr. 840, 840/1 und Miteigentümer von Fl.Nr. 851/3 haben den Bauantrag nicht unterzeichnet.

Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist für Carports und Garagen ein Stauraum von 3,0 m erforderlich. Der bestehende und wiederaufgebaute Carport hat einen Stauraum von ca. 70 cm.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2018 09:38 Uhr