Antrag auf Vorbescheid Nr. 2018-052; Neubau von 2 Mehrfamilienwohnhäusern mit je 6 Wohneinheiten, Tiefgarage und 12 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1265/2, Alte Steige 11, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.10.2018 ö 1.9

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 08.05.2018 einer Bauvoranfrage für den Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern auf o.g. Grundstück nicht zugestimmt, da sich die geplante Maßnahme nach Art und Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden sollte, nicht in die nähere Umgebung einfügte.

Der Bauwerber beantragt erneut den Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern. Im talseitigen Gebäude ist jetzt eine Tiefgarage für den Nachweis der erforderlichen Stellplätze geplant.

Beratung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 08.05.2018 einem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern nicht zugestimmt. Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da sich die geplante Baumaßnahme nach Art, Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die nähere Umgebung einfügt.

Das Ortsbild wird durch die zwei geplanten Baukörper massiv beeinträchtigt (Wandlängen von ca. 37 m und einer Höhe von ca. 10 m zuzüglich Dachflächen).

Weiter ist durch die geplante Anreihung von Stellplätzen entlang der „Alten Steige“ der straßenmäßige Versorgungsbereich der Gemeinde stark beeinträchtigt.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass für eine weitere Beurteilung die Angabe der GFZ/GRZ nach der Baunutzungsverordnung erforderlich ist.
Abstimmung: 10 : 0“

Bei der Prüfung des vorliegenden Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Der amtliche Lageplan liegt nur in Kopie vom 05.10.2018 vor.
- Der Antragsteller hat auf die Nachbarbeteiligung für den Vorbescheid verzichtet.
- Die Grundrisse EG, OG und DG sind nur aus den Gebäudeumrissen zu entnehmen.
- Der Gebäudeschnitt wurde im Maßstab 1:200 vorgelegt.
- Die Ansichten sind nur in Animation ohne Maßstab vorgelegt.
- Die Wohnfläche wurde überschlägig ermittelt. Danach sind ca. 1.010 m² geplant.
- Ebenso wurde die Grund- und Geschossfläche überschlägig ermittelt. Danach beträgt die geplante Grundfläche 0,271 ohne Nebenanlagen und 0,496 mit Nebenanlagen.
- Die geplante GFZ beträgt 0,691.
- Das Dachgeschoss soll so geplant werden, dass dieses baurechtlich gesehen kein Vollgeschoss ist.
- Die Unterschrift des Bauherrn fehlt auf sämtlichen Planunterlagen.
- Das Gebäude ist ohne Kniestock mit einem Satteldach und 40 Grad Dachneigung geplant.
- Das Gebäude hat eine talseitige Wandhöhe von 7,415 m auf das bestehende Gelände und ca. 9 m bis zur Straßenoberkante.
- Geplant sind 12 Wohneinheiten, dafür erforderlich 24 Stellplätze. Diese sind nachgewiesen mit 14 Stellplätzen in der Tiefgarage und 10 Stellplätze am „Rübezahlweg“. Für das Gebäude sind gemäß gemeindlicher Stellplatzsatzung 12 Fahrradstellplätze nachzuweisen.
- Das Schreiben des Architekten vom 08.10.2018 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Die Verwaltung hat die Planung dem Stadtplanungsbüro Wegner zur Stellungnahme vorgelegt. Die Stellungnahme vom 01.10.2018 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Mit der geplanten Art und dem Maß der baulichen Nutzung GRZ 0,271 ohne Nebenanlagen bzw. 0,496 mit Nebenanlagen sowie der geplanten Geschossfläche inkl. Aufenthaltsräumen im DG von 0,691 besteht Einverständnis.

Mit der Anordnung der Stellplätze (10 Stellplätze entlang des „Rübezahlweges“ und 14 Stellplätze in der Tiefgarage) besteht Einverständnis.

Ebenso besteht mit der Grundstücksabtretung entlang der „Alten Steige“ gemäß vorgelegter Planung Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Datenstand vom 19.10.2018 09:38 Uhr