Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-054; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 3770/6, Pfarrer-Fleckenstein-Straße 24, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.10.2018 ö 1.10

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerberin plant den Neubau eines Einfamil ienwohnhauses, bestehend aus einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss und einem Dachgeschoss mit Satteldach und Doppelgarage.

Beratung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2018 einem vergleichbaren Bauantrag nicht zugestimmt, da mit den erforderlichen Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan „Mehle II“ für Anbauten mit Flachdach auf der Ost- und Westseite (Größe 1/3 der Gebäudelänge) kein Einverständnis bestand.

Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Bauwerber die Vorbauten auf eine Breite von max. 1/3 der Gebäudelänge geändert hat.

Bei der Planung vom September 2018 hatte das Gebäude eine Länge von 14,24 m und der Vorbau eine Länge von 5,115 m.

Nachdem sich im Dachgeschoss im Bereich des Vorbaus das Treppenhaus sowie das Badezimmer befindet, hat die Bauherrin geringfügig umgeplant und das Gebäude auf 14,99 m verlängert und den Vorbau kleiner 1/3 der Gebäudelänge mit 4,99 m geplant.

Die Nachbarn haben dem Bauantrag zugestimmt.

Zulässig sind nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan Satteldächer, Walmdächer, Krüppelwalmdächer und gegeneinander gesetzte Pultdächer mit einer zulässigen Dachneigung von 30 bis 45 Grad.
Ebenfalls zulässig sind Dachgauben ab 38 Grad Dachneigung in einer Breite von max. 2,6 m. Die Bauwerberin plant an der West- und Ostansicht Vorbauten mit einer Breite von 4,99 m mit Flachdach. Die Vorbauten haben eine Wandhöhe von 6,56 m bis 6,815 m.

Nach Bebauungsplan sind Aufschüttungen und Abgrabungen für Terrassen bis max. 1,5 m und einer Fläche von 30 m² zulässig. Der Bauwerber plant die Gartenfläche von ca. 151 m² von 0,00 bis 0,90 m abzugraben.

Für das komplette Anwesen sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung bei 253,81 m² vier Stellplätze erforderlich. Vier Stellplätze wurden in Form von einer Doppelgarage und zwei Stellplätzen nachgewiesen.

Der Befreiungsantrag des Bauwerbers vom 21.09.2018 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 16.10.2018 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2018 09:38 Uhr