Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bauleitplanung der Gemeinde Waldbüttelbrunn | 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesäcker 4.1" | Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.10.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Waldbüttelbrunn hat am 19.03.2018 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kiesäcker 4.1“ beschlossen. Anlass dieser Änderung ist das Inkrafttreten der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) am 01.03.2018.

Lageplanausschnitt:


Bei der Aufstellung des inzwischen rechtskräftigen Bebauungsplanes „Kiesäcker 4.1“ wurden im Sondergebiet die zulässigen Einzelhandelsnutzungen entsprechend der Vorgaben des LEP Bayern begrenzt. Durch die Teilfortschreibung des LEP wurde der zulässige Rahmen nun erhöht. Statt einem Nahversorgungsbetrieb bis 1.200 m² Verkaufsfläche sind nun zwei derartige Betriebe zulässig. Zudem ist ein Zusammenrechnen der Verkaufsflächen im Sinne einer Agglomeration erst ab drei Einzelhandelsbetrieben vorzunehmen.

Ziel der Gemeinde Waldbüttelbrunn ist es nun, den nach dem LEP zulässigen Rahmen auszuschöpfen und den Bebauungsplan entsprechend anzupassen. Wie der im Auftrag der Gemeinde Waldbüttelbrunn von der BBE Handelsberatung erstellten gutachterlichen Stellungnahme zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes zu entnehmen ist, weist das Projekt am „Kiesäcker“ eine für die Gemeinde Waldbüttelbrunn angemessene Verkaufsfläche auf. Die Versorgungssituation im Bereich Lebensmittel ist derzeit in Waldbüttelbrunn als unterdurchschnittlich zu bezeichnen. Es bestehen quantitativ (Verkaufsfläche) und vor allem qualitativ (fehlender Vollsortimenter) Angebotsdefizite. Durch das Planvorhaben entstehen marktfähige Einzelhandelsbetriebe, die die Versorgung der Gemeinde deutlich verbessern. Gleichzeitig werden jedoch keine negativen überörtlichen Auswirkungen induziert.

Der Marktgemeinderat hat sich bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung am 24.07.2018 mit der Planung befasst und keine Einwände erhoben.

Durch die Stellungnahme der BBE Handelsberatung wird nochmals untermauert, dass Belange des Marktes Höchberg durch die oben genannte Änderung nicht beeinträchtigt werden.

Die Verwaltung empfiehlt, der Gemeinde Waldbüttelbrunn mitzuteilen, dass keine Bedenken bestehen. Weitere Informationen zum Planungsgebiet liegen dem Markt Höchberg nicht vor.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, bei der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kiesäcker 4.1“ der Gemeinde Waldbüttelbrunn im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther nicht anwesend.

Datenstand vom 19.10.2018 09:38 Uhr