Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27 - 5. Änderung und Erweiterung" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Eigentümers der Grundstücke Fl. Nr. 3215 und 3216, Gemarkung Höchberg, Schreiben vom 29.06.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.10.2018 ö 4.1

Sachverhalt

Anregungen/ Einwendungen/ Hinweise
Fachliche Bewertung

Der Eigentümer der Fl. Nrn. 3215 und 3216, Gemarkung Höchberg weist auf die kritische Erschließungssituation des landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebs (Otto-Hahn-Straße 11) bei Verlegung des landwirtschaftlichen Flurwegs „Alte Straße“ hin.
Durch diese Verlegung fällt der neue Einmündungsbereich der „Alten Straße“ in die Otto-Hahn-Straße, der sich auch auf das Flurstück Nr. 3215/1, Gemarkung Höchberg erstreckt, mit der ebenfalls über das Flurstück Nr. 3215/1, Gemarkung Höchberg verlaufenden Zufahrt für das landwirtschaftliche Betriebsgrundstück (Fl. Nr. 3216, Gemarkung Höchberg) zusammen. Das Flurstück Nr. 3215/1, Gemarkung Höchberg ist im Eigentum des Marktes Höchberg mit einem im Grundbuch eingetragenem Geh- und Fahrtrecht zugunsten des Grundstückeigentümers (Fl. Nrn. 3215 und 3216, Gemarkung Höchberg).
Es wird auf eine erhöhte Unfallgefahr durch das gleichzeitig mögliche Befahren von landwirtschaftlichen Fahrzeugen des angrenzenden landwirtschaftlichen Anwesens sowie Verkehr auf der „Alten Straße“ (LKW zur Container-Entleerung, landwirtschaftliche Fahrzeuge, unbefugte PKW) im Einmündungsbereich zur Otto-Hahn-Straße hingewiesen. In diesem Zusammenhang wird auch auf den insgesamt unübersichtlichen Bereich der etwa 100 m nordwestlich verlaufenden Kurve der Max-Plank-Straße verwiesen.


Die Erschließung des landwirtschaftlichen Anwesens in der Otto-Hahn-Straße 11 ist auch zukünftig gesichert und kann weiterhin über das Flurstück Nr. 3215/1, Gemarkung Höchberg entsprechend des eingetragenen Geh- und Fahrtrechts erfolgen.

Das Verkehrsaufkommen auf der „Alten Straße“ wird sich künftig auf täglich etwa 2 LKW-Fahrten zur Containerentleerung sowie landwirtschaftlichen Verkehr beschränken, weshalb nicht von einer erhöhten Unfallgefahr auszugehen ist.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der direkten Kunden-Zufahrt auf das erweiterte Wertstoff- und Bauhofgelände von der Otto-Hahn-Straße aus und fehlenden Wartemöglichkeiten ein Rückstau auf der Otto-Hahn-Straße zu erwarten ist, wodurch die Ein- und Ausfahrt auf seine Grundstücksflächen sowie auf die „Alte Straße“ blockiert werden kann.

Die Erweiterung der Betriebsgelände trägt grundsätzlich zur Entzerrung der Verkehrsströme bei: Die Zufahrt auf das Bauhofgelände wird weiter westlich verlegt, getrennt zu der des Wertstoffhofgeländes.

Durch die Erweiterung des Wertstoffhofs werden die Betriebsabläufe optimiert: durch ein vergrößertes Wertstoffhofgelände mit getrennter Ein- und Ausfahrt für Kunden werden Wartemöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum nicht (mehr) benötigt, der Wartebereich findet sich auf dem Betriebsgelände selbst. Sollte der Wartebereich auf dem Betriebsgelände zu Stoßzeiten u. U. nicht ausreichen, könnten vereinzelt Kunden in der Otto-Hahn-Straße warten. Dies wird jedoch nicht dauerhaft der Fall sein, weshalb es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen wird.

Behinderungen der Ein- und Ausfahrt zum landwirtschaftlichen Anwesen sind somit nicht zu erwarten.


Es wird darauf verwiesen, dass ein Höhenunterschied zwischen dem Wertstoffhofgelände (Fl. Nr. 3213, Gemarkung Höchberg) über die geplante Verlegung der „Alten Straße“ (Fl. Nr. 3214/1, Gemarkung Höchberg) hin zu den Grundstücken Fl. Nrn. 3215 und 3216, Gemarkung Höchberg (Eigentum des Einwenders) von etwa 2,5 m besteht. Dabei widerspricht er einer Abböschung der geplanten verlagerten Wegeführung zum Grundstück Fl. Nr. 3215 hin, da dies eine Verschüttung des bestehenden Baumbestands sowie eine nur noch eingeschränkte Nutzbarkeit der landwirtschaftlichen Fläche zur Folge hätte.


Der geländebedingte Höhenunterschied wird bereits zwischen Wertstoffhofgelände (Fl. Nr. 3213, Gemarkung Höchberg) und verlegter „Alter Straße“ (Fl. Nr. 3214/1, Gemarkung Höchberg) durch eine Stützmauer abgefangen. Eine Beanspruchung des Flurstücks Nr. 3215, Gemarkung Höchberg zum Geländeausgleich ist nicht beabsichtigt. Die Begründung des Bebauungsplans wird um einen entsprechenden Geländeschnitt mit Darstellung von Bestand und Planung ergänzt (Anhang 1 der Begründung zum Bebauungsplan).

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die vorgenannte fachliche Bewertung der Einwendung des Eigentümers der Grundstücke Fl. Nrn. 3215 und 3216, Gemarkung Höchberg im weiteren Aufstellungsverfahren zu berücksichtigen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther nicht anwesend.

Datenstand vom 19.10.2018 09:38 Uhr