Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27 - 5. Änderung und Erweiterung" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme zum Themenbereich Trinkwasserschutz, Ver- und Entsorgung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.10.2018 ö 4.2

Sachverhalt

Anregungen/ Einwendungen/ Hinweise
Fachliche Bewertung

Die Regierung von Unterfranken - höhere Landesplanungsbehörde, der Regionale Planungsverband Würzburg sowie das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg weisen darauf hin, dass sich das Plangebiet im Einzugsgebiet und in dem sich in Planung befindlichen Trinkwasserschutzgebiet der Zeller Quellstollen befindet (beantragt 2014, Zone IIIb).

Die Regierung und der Regionale Planungsverband erheben insofern Einwände gegen die Planung, als dass die in Landesentwicklungsprogramm und im Regionalplan getroffenen Ziele und Grundsätze zum Schutzgut Wasser, dessen Funktion im Naturhaushalt und der zukunftssicheren Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser zu berücksichtigen bzw. zu beachten sind. Die Einwände der Regierung sowie des Regionalen Planungsverbands würden zurückgestellt, insofern die zuständige Wasserwirtschaftsbehörde keine Einwände äußert.

Die zuständige Wasserwirtschaftsbehörde (WWA Aschaffenburg) weist diesbezüglich darauf hin, dass häusliches und gewerbliches Abwasser in eine dichte Sammelentwässerung einzuleiten ist und über dem höchsten Grundwasserstand zum Liegen kommen muss. Diesbezüglich erklärt das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, dass durch die Entwässerung über die bestehende Mischwasserkanalisation eine dem Stand der Technik entsprechende Abwasserbeseitigung sichergestellt wird. Die Einleitung des Oberflächenwassers von Lager- und Erschließungsflächen in den Schmutzwasserkanal ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht notwendig (anzunehmende Verschmutzung durch PKW-/LKW-Verkehr sowie Lage im Einzugsgebiet einer Trinkwasserversorgung).
Das Versorgungsunternehmen Mainfranken Netze weist darüber hinaus darauf hin, dass Belange des Trinkwasserschutzes der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH nicht betroffen sind.


Wie vom Wasserwirtschaftsamt gefordert, wird das anfallende Oberflächenwasser von Lager- und Erschließungsflächen der gemeindlichen Mischwasserkanalisation zugeführt, wodurch eine dem Stand der Technik entsprechende Abwasserbeseitigung sichergestellt wird. Schädliche Auswirkungen aufgrund der anzunehmenden Verschmutzung durch PKW- bzw. LKW-Verkehr auf das Trinkwasser können hierdurch ausgeschlossen werden. Somit können die Einwände der Regierung von Unterfranken - höhere Landesplanungsbehörde - und des Regionalen Planungsverbands ausgeräumt werden, die Belange des Trinkwasserschutzes werden ausreichend gewahrt.

Weiter regt das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg an, bei der abwassertechnischen Erschließung die ausreichende Leistungsfähigkeit des weiterführenden Netzes, insbesondere der aktuellen Kanalisationsplanung, für das durch die zusätzliche Versiegelung erhöhte Abwasseraufkommen zu prüfen.

Das Wasserwirtschaftsamt weist außerdem darauf hin, dass ein Einleiten von Fremdwasser in die Kanalisation zu verhindern und dieses getrennt von der Kanalisation abzuleiten ist.

Der Anschluss für Schmutz-/Abwasser ist mit dem Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage abzustimmen.

Bei der Erweiterung von Wertstoff- und Bauhof handelt es sich verglichen mit den bestehenden Betriebsgeländen um lediglich kleinflächige Erweiterungen, sodass nicht von erheblichen zusätzlichen Abwassermengen auszugehen ist. Der vorhandene Kanal (DN 700) in der Otto-Hahn-Straße verfügt demnach bei einer derzeitigen Auslastung von ca. 40 % über eine ausreichende Leistungsfähigkeit.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde ebenfalls der Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage am Verfahren beteiligt, von diesem wurden keine Einwendungen bzgl. der vorliegenden Planung erhoben. Um ein Eindringen von wassergefährdeten Stoffen in die Kanalisation zu verhindern, ist für den Bauhof der Einbau einer Abscheideanlage geplant.
Die Vermeidung des Eindringens von Fremdwasser in die Kanalisation ist beim Bau von Kanälen und Schächten zu berücksichtigen. die konkrete Abwasserbehandlung wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.


Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg regt an, die Planung der Beseitigung des gering verschmutzten Dachflächenwassers zu konkretisieren (unter Punkt 3.6 der Begründung).

Da eine breitflächige Versickerung des Niederschlagswassers über den bewachsenen Oberboden im Plangebiet nicht möglich ist, muss das anfallende geringfügig verschmutzte Niederschlagswasser von Dachflächen dem gemeindlichen Kanalnetz zugeführt werden. Hierzu ist zur Zurückhaltung des geringfügig verschmutzten Dachflächenwassers der Bau einer zusätzlichen Zisterne im Gelände des Bauhofs geplant. Die Zisternen dienen dabei nicht nur der Rückhaltung sowie der kontrollierten Einleitung in den gemeindlichen Mischwasserkanal, sondern das gesammelte Wasser wird zur Bewässerung der öffentlichen Grünflächen in Höchberg genutzt. Lediglich bei Starkregenereignissen erfolgt ein Überlauf in die öffentliche Kanalisation. Die Begründung wird unter Punkt 3.6 entsprechend ergänzt.


Weiter weist das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg darauf hin, dass bezüglich der Ableitung von Niederschlagswasser die Prüfung der Voraussetzungen für die NWFreiV sowie die Einhaltung der Anforderungen Technischer Regelwerke und Vorgaben (z. B. TRENGW) der Verantwortung des Bauherrn obliegt.


Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und als textlicher Hinweis unter dem neuen Punkt 2.2 aufgenommen.

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg rät von der Verwendung von Metalldächern grundsätzlich ab. Sollten diese Verwendung finden, so ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht bei unbeschichteten Metalleindeckungen (z. B. Kupfer, Blei, Zinkblech) die Einleitung von Niederschlagswasser in eine Niederschlagswasserbehandlungsanlage von maximal 50 m² Dachfläche zulässig.


Die Hinweise werden zur Kenntnis und die Festsetzungen zu den zulässigen Dacheindeckungen (B. 11.3) wie folgt überarbeitet:
„Eindeckungen geneigter Dächer sind in Ziegel oder beschichteten Metalldeckungen in rot-braunen und grauen Farbtönen zulässig.“

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg weist darauf hin, dass eine mengen- und druckmäßig ausreichende Wasserversorgung nötig ist, weshalb der Anschluss an das Ortsnetz mit dem Wasserversorger (Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM)) abzustimmen ist.


Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt.


Von der Regierung von Unterfranken - höhere Landesplanungsbehörde und dem Regionalen Planungsverband Würzburg wurden die für die vorliegende Planung relevanten Ziele und Grundsätze der Landes- und Regionalplanung aufgeführt.


Sofern nicht bereits enthalten, werden die genannten Ziele und Grundsätze zum Schutzgut Wasser in Kap. 6.5 der Begründung des Bebauungsplans ergänzt.

Das Kommunalunternehmen Team Orange weist darauf hin, dass zur Vermeidung eines Konflikts mit geplanten Nutzungen (Stützmauern, Fundamente) die geplante Verlegung der MFN- und Telekomkabel auf die südöstliche Straßenseite verlegt werden sollte.


Der Anregung wird entsprochen, wenngleich die genaue Lage der zu verlegenden Versorgungsleitungen im Rahmen der Erschließungsplanung zur Herstellung des Weges Fl. Nr. 3214/1, Gemarkung Höchberg geklärt wird.

Die Mainfranken Netze GmbH verweist auf einzuhaltende Schutzabstände zwischen Pflanzungen und Versorgungsleitungen, auf die Gewährleistung bestehender Versorgungseinrichtungen, auf die Anschlussmöglichkeiten zur Stromversorgung, die Übernahme von Kosten für erforderliche Verlegungen von Versorgungseinrichtungen sowie auf die erforderliche Beleuchtung für ggf. entstehende öffentliche Verkehrswege innerhalb geschlossener Ortsanlagen.


Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Bauausführung sowie der Erschließungsplanung zur Herstellung des Weges Fl. Nr. 3214/1, Gemarkung Höchberg berücksichtigt.

Hinweise zur Bepflanzung an Versorgungstrassen sind bereits Bestandteil des Bebauungsplans (Punkt 5 unter C. Textliche Hinweise)

Die Deutsche Telekom AG verweist auf die im und am Rand des Geltungsbereichs befindlichen Telekommunikationslinien und bittet darum, rechtzeitig zum Zweck der Koordinierung über Maßnahmen im Geltungsbereich informiert zu werden.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Erschließungsplanung zur Herstellung des Weges Fl. Nr. 3214/1, Gemarkung Höchberg berücksichtigt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die vorgenannte fachliche Bewertung der Einwendungen verschiedener Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Themenbereich Trinkwasserschutz, Ver- und Entsorgung im weiteren Aufstellungsverfahren entsprechend zu berücksichtigen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther nicht anwesend.

Datenstand vom 19.10.2018 09:38 Uhr