Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27 - 5. Änderung und Erweiterung" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahmen zum Themenbereich Erschließung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.10.2018 ö 4.3

Sachverhalt

Anregungen/ Einwendungen/ Hinweise
Fachliche Bewertung

Der Bayerische Bauernverband (BBV) und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) weisen auf die kritische Erschließungssituation des landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebs (Otto-Hahn-Straße 11, Fl. Nr. 3216, Gemarkung Höchberg) bei Verlegung der „Alten Straße“ hin. Durch diese Verlegung fällt der neue Einmündungsbereich der „Alte Straße“ in die Otto-Hahn-Straße, der sich auch auf das Flurstück Nr. 3215/1, Gemarkung Höchberg erstreckt, mit der ebenfalls über das Flurstück Nr. 3215/1, Gemarkung Höchberg verlaufenden Zufahrt für das landwirtschaftliche Betriebsgrundstück (Fl. Nr. 3216, Gemarkung Höchberg) zusammen. Das Flurstück Nr. 3215/1, Gemarkung ist im Eigentum des Marktes Höchberg mit einem im Grundbuch eingetragenem Geh- und Fahrtrecht zugunsten von Hr. Seubert. Eine gesicherte straßenrechtliche Erschließung wäre dann nicht mehr gegeben, was Einschränkungen für den landwirtschaftlichen Betrieb zur Folge hätte, und das grundbuchrechtlich gesicherte Geh- und Fahrtrecht von Herrn Seubert nicht mehr möglich bzw. erheblich eingeschränkt.
Das AELF schlägt deshalb eine Vergrößerung des Einmündungsbereichs oder die Verlagerung der Zufahrtsstraße zum Bau- und Wertstoffhof an andere Stelle vor.
Weiterhin weisen der Bayerische Bauernverband sowie das AELF in diesem Zusammenhang auf ein hohes Gefährdungsrisiko bezüglich des Verkehrs auf der stark frequentierten Otto-Hahn-Straße und der - ohnehin zu schmal geplanten - „Alten Straße“ beim Rangieren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen von Herrn Seubert hin.
Grundsätzlich wird laut BBV durch die Verlagerung der „Alten Straße“ die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich der Otto-Hahn-Straße, der verlegten „Alte Straße“ und der Zufahrt zum landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb Seubert unübersichtlicher.


Die Erschließung des landwirtschaftlichen Anwesens auf Fl. Nr. 3216, Gemarkung Höchberg ist auch weiterhin über das Flurstück Nr. 3215/1, Gemarkung Höchberg möglich.
Auf der „Alten Straße“ ist zukünftig mit keinem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen: die Zufahrt zu Bau- und Wertstoffhof für Kunden wird zukünftig direkt über die Otto-Hahn-Straße erfolgen und der Wartebereich für Kunden wird sich auf den Betriebsgeländen selbst befinden. Außerdem sind künftig nur etwa 1-2 LKW-Fahrten pro Tag zur Container-Entleerung zu erwarten. Ein erhöhtes Gefahrenpotenzial ist mit der Planung demnach nicht verbunden.

Vom Bayerischen Bauernverband sowie dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) wird darauf hingewiesen, dass die „Alte Straße“, einer zentralen Erschließungsstraße für den landwirtschaftlichen Verkehr, bei Erweiterung des Wertstoff- und Bauhofs und einer Verlegung der Straße, um etwa 2 m auf eine Breite von 4 m verschmälert wird. Bei dieser verringerten Breite sei keine ausreichende Ausweichmöglichkeit bei Gegenverkehr mehr vorhanden. Die „Alte Straße“ wird dann von großen landwirtschaftlichen Maschinen sowie LKW-Verkehr genutzt sowie rechtswidrig durch privaten Fahrzeugverkehr. Die „Alte Straße“ ist als Hauptnutzungsweg für die Landwirtschaft zu den südöstlichen landwirtschaftlichen Flächen zu erhalten. Das AELF weist außerdem darauf hin, dass die Einmündung der „Alten Straße“ in die Otto-Hahn-Straße zu eng ist. Es sind insgesamt erhöhte Verkehrsrisiken und Gefährdungen zu befürchten.

Der Markt Höchberg erachtet die Ausbaubreite von 4 m als ausreichend, zumal lediglich 1-2 LKW-Fahrten pro Tag auf der „Alten Straße“ zur Entleerung der Container zu erwarten sind.
Ebenfalls wird die „Alte Straße“ künftig nicht mehr als Wartebereich für Kunden des Wertstoffhofs benötigt. Die „Alte Straße“ verfügt im weiteren Verlauf nach Norden sowie der daran anbindende Feldweg nach Südosten grundsätzlich nur über eine Breite von 4 m, was die Standardwegebreite für Feldwege - Wirtschaftswege gemäß Richtlinie für den ländlichen Wegebau (RLW) (Arbeitsblatt DWA-A 904-1, August 2016) darstellt.

Durch die Planung wird die „Alte Straße“ als Wirtschaftsweg für die Landwirtschaft zu den südöstlichen landwirtschaftlichen Flächen erhalten.

Für landwirtschaftliche Fahrzeuge gibt es keine Schleppkurvenberechnungen. Erfahrungsgemäß ist jedoch davon auszugehen, dass ein Traktor mit zwei Hänger einen kleineren Kurvenradius als ein Lkw mit Hänger benötigt, weshalb der Kurvenradius für ein 3-achsiges Müllfahrzeug (analog eines Traktors mit zwei Hängern) für die Einmündung der neuen „Alten Straße“ in die Otto-Hahn-Straße angenommen und entsprechend eingehalten wird. Zur Verbesserung der Befahrbarkeit durch landwirtschaftliche Fahrzeuge wird ebenfalls der hintere Kurvenbereich um 1 m verbreitert und der Schleppkurve eines 3-achsigen Müllfahrzeugs angepasst. Die Begründung wird in Kap. 3.5 mit einer Skizze zur Darstellung der entsprechenden Schleppkurven ergänzt.


Weiter wird vom Bayerischen Bauernverband darauf hingewiesen, dass aufgrund der direkten Kunden-Zufahrt auf das erweiterte Wertstoff- und Bauhofgelände von der Otto-Hahn-Straße aus und fehlenden Wartemöglichkeiten ein Rückstau auf der Otto-Hahn-Straße zu erwarten ist. Hierdurch sind erhebliche zusätzliche Emissionsauswirkungen zu Lasten des benachbarten landwirtschaftlichen Betriebes zu befürchten.

Die Erweiterung der Betriebsgelände trägt grundsätzlich zur Entzerrung der Verkehrsströme bei: Die Zufahrt auf das Bauhofgelände wird weiter westlich verlegt, getrennt zu der des Wertstoffhofgeländes

Durch die Erweiterung des Wertstoffhofs werden die Betriebsabläufe optimiert: durch ein vergrößertes Wertstoffhofgelände mit getrennter Ein- und Ausfahrt für Kunden werden Wartemöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum nicht (mehr) benötigt, der Wartebereich findet sich auf dem Betriebsgelände selbst. Sollte der Wartebereich auf dem Betriebsgelände zu Stoßzeiten u. U. nicht ausreichen, könnten vereinzelt Kunden in der Otto-Hahn-Straße warten. Dies wird jedoch nicht dauerhaft der Fall sein, weshalb es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen wird.

Zusätzliche Emissionsauswirkungen auf den benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb als landwirtschaftliches Anwesen im Außenbereich sind nicht zu befürchten (siehe Stellungnahme LRA Immissionsschutz vom 24.08.2018).


Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) regt an, die aktuell rechtlich ungesicherte und über Privatgrund (v. a. Fl. Nrn. 3215, 3216, Gemarkung Höchberg) verlaufende Erschließung des landwirtschaftlichen Betriebs auf dem Flurstück mit der Fl. Nr. 3221, Gemarkung Höchberg und der angrenzenden landwirtschaftlichen Flur Höchbergs im Rahmen der Bebauungsplanänderung zu sichern und zu verbessern. Hierzu schlägt das ALE die Ausweisung einer öffentlichen Wegefläche vor.



Die geforderte Ausweisung öffentlicher Wegeflächen zur Sicherung und Verbesserung der Erschließung der landwirtschaftlichen Flur Höchbergs wäre im Rahmen einer Flurneuordnung für das gesamte Gemeindegebiet durchzuführen. Auf Ebene des Bebauungsplans ist diese Forderung nicht umzusetzen.

Vom Bayerischen Bauernverband wird darauf verwiesen, dass im Zuge der geplanten Verlegung der „Alten Straße“ diese aufgrund des Geländeverlaufs eine problematische Steigung für landwirtschaftlichen Verkehr aufweisen wird (Höhendifferenz von ca. 3 m von der Otto-Hahn-Straße bis zur Mitte des Flurstücks Nr. 3214/1, Gemarkung Höchberg, auf dem der Weg verlaufen wird).
Weiterhin wird zur Höhenangleichung eine Anböschung auf dem Flurstück Nr. 3215, Gemarkung Höchberg (Eigentum Hr. Seubert) nötig, was dessen Einwilligung benötigt. Durch die Anböschung würde der bestehende Baumbestand z. T. zugeschüttet. Der Bayerische Bauernverband empfiehlt aus diesem Grund die Errichtung einer Stützmauer.

Zwischen der Otto-Hahn-Straße (325,6 m üNN) und dem tiefsten Punkt der neuen „Alten Straße“ “ etwa in Mitte des Flurstücks Nr. 3214/1, Gemarkung Höchberg (322,8 m üNN) wird auf einer Distanz von etwa 57 m ein Höhenunterschied von etwa 2,8 m überwunden. Dies entspricht einer Steigung von etwa 5 %, was für die Befahrbarkeit mit landwirtschaftlichen Maschinen als vertretbar erachtet wird.

Der größte Höhenunterschied wird nicht zwischen „Alter Straße“ (Fl. Nr. 3214/1, Gemarkung Höchberg) und dem Grundstück von Hrn. Seubert (Fl. Nr. 3215, Gemarkung Höchberg) überwunden (wie im Schnitt in Anlage 3 des BBV dargestellt), sondern zwischen der Erweiterungsfläche des Wertstoffhofs (Fl. Nr. 3213, Gemarkung Höchberg) und der „Alten Straße“ (Fl. Nr. 3214/1, Gemarkung Höchberg), weshalb hier die Errichtung einer Stützmauer geplant ist. Eine Anböschung zum Grundstück Fl. Nr. 3215, Gemarkung Höchberg ist somit nicht nötig. Der Baumbestand auf Fl. Nr. 3215, Gemarkung Höchberg wird in keinem Fall einem Eingriff ausgesetzt, zumal der Abstand zur geplanten Straße mehr als 7 m beträgt.

Die Hinweise werden weiterhin im Rahmen der Erschließungsplanung zur Herstellung des Weges Fl. Nr. 3214/1, Gemarkung Höchberg berücksichtigt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die vorgenannte fachliche Bewertung der Einwendungen verschiedener Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Themenbereich Erschließung im weiteren Aufstellungsverfahren zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther nicht anwesend.

Datenstand vom 19.10.2018 09:38 Uhr