Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27 - 5. Änderung und Erweiterung" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme zum Themenbereich Altlasten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.10.2018 ö 4.5

Sachverhalt

Anregungen/ Einwendungen/ Hinweise
Fachliche Bewertung

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg stellt fest, dass im Planungsgebiet keine Verdachtsflächen und Altlasten i. S. d. § 2 BBodSchG bekannt sind und verweist auf die Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern (Nr. 4.1.1.4 BayBodSchVwV): Sollten bei Erschließungsarbeiten Verdachtsflächen i. S. d. § 2 Abs. 3 BBodSchG angetroffen werden, sind diese in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde zu erkunden.


Ein entsprechender Hinweis wird unter dem neuen Punkt 9.3 der textlichen Hinweise aufgenommen:

„Altlastenverdachtsflächen sind innerhalb des Geltungsbereichs nicht bekannt. Sollten Altablagerungen angetroffen werden, sind sie in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde zu erkunden und zu beseitigen.“

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die vorgenannte fachliche Bewertung der Einwendung des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg zum Themenbereich Altlas ten im weiteren Aufstellungsverfahren zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2018 09:38 Uhr