Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; 3. Änderung des Bebauungsplanes "Seeweg" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg, Mail vom 18.09.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.10.2018 ö 5.3

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:


Im Rahmen der Beteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB nimmt das Landratsamt Würzburg als Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung zu der o.g. Bauleitplanung:

Bauplanungsrecht / Städtebau­
Eine Stellungnahme hierzu ist derzeit aus personellen Gründen leider nicht möglich.
Es wurde Verlängerung bis 12.10.2018 beantragt.

Denkmalschutz
Keine Einwände

Immissionsschutz­

Sachverhalt:
Aufgrund der Verlagerung des katholischen Kindergartens stehen auf o.g. Flurstücken das ehemalige Kindergartengebäude sowie die angrenzende Freispielfläche leer. Hier soll eine Nutzungsänderung im Bebauungsplan erfolgen, um die Fläche teilweise einer Wohnnutzung für beispielsweise eine Tagespflege sowie der Nutzung durch ein Pfarrzentrum im Bereich der ehemaligen Freispielfläche zuzuführen.  

Standort:
Im bisherigen Bebauungsplan ist die betroffene Fläche als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindergarten festgesetzt. Es werden weiterhin Flächen für Gemeinbedarf, jetzt allerdings für Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude, sozialen Zwecken dienende Gebäude sowie allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

Beurteilung:
Laut Begründung fügt sich die geplante Nutzung in die Umgebung ein. Mit negativen Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung ist aufgrund der Vornutzung als Kindergarten nicht zu rechnen. Der ursprüngliche Bebauungsplan „Seeweg“ weist für die umgebende Bebauung allgemeines Wohngebiet aus. Die geplante Nutzung ist nach hiesiger Auffassung mit der Umgebung verträglich.
Der Immissionsschutz sollte in den Baugenehmigungsverfahren für das geplante Pfarrzentrum sowie die Tagespflege beteiligt werden. Festsetzungen zum Immissionsschutz sind an dieser Stelle nicht notwendig.

Wasserrecht
Keine Einwände

Naturschutz
Keine Einwände

Gesundheitsamt
Keine Einwände

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt zur Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg fest:

zu Bauplanungsrecht / Städtebau
Die Behörden wurden mit Schreiben vom 27.07.2018 mit einer Äußerungsfrist bis zum 14.09.2018 (6 Wochen) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 BauGB soll die Gemeinde die Äußerungsfrist (30 Tage) bei Vorliegen eines wichtigen Grundes angemessen verlängern. Eine solche Verlängerung wurde bis 01.10.2018 gewährt, womit dem Landratsamt Würzburg ein Bearbeitungszeitraum von 2 Monaten zur Verfügung stand. Da kein wichtiger Grund für eine weitere Verlängerung genannt wurde und der Bebauungsplan in der Sitzung des Bauausschusses am 16.10.2018 behandelt werden soll, ist unter Berücksichtigung der Ladungsfristen eine weitere Verlängerung nicht möglich. Daher wird davon ausgegangen, dass keine Bedenken gegen die Planung bestehen.

zu Denkmalschutz
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen.

zu Immissionsschutz
Es wird zur Kenntnis genommen, dass nach Auffassung des SG Immissionsschutz die geplante Nutzung mit der Umgebung verträglich ist und keine Festsetzungen zum Immissionsschutz erforderlich sind.
Eine Beteiligung des SG Immissionsschutz im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist intern vom Landratsamt Würzburg zu veranlassen.

zu Wasserrecht
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen.

zu Naturschutz
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen.

zu Gesundheitsamt
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2018 09:38 Uhr