Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bauleitplanung des Marktes Zell am Main | Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes | Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.10.2018 ö 6

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Zell am Main hat am 26.10.2010 beschlossen, den vorhandenen Flächennutzungsplan als Neuaufstellung zu aktualisieren. Damit sollen der Flächennutzungsplan dem Stand der Technik entsprechend in digitaler Form erstellt, sowie neue planerische Belange und Konzepte berücksichtigt und eingefügt werden.

Die Änderungen des Flächennutzungsplanes des Marktes Zell am Main betreffen die Neuausweisung, Umwandlung und Rücknahme von Wohnbauflächen, die Optimierung von Verkehrsflächen (weitere Anbindung an die Staatsstraße sowie Neuausweisung eines Parkplatzes) und die Umwandlung  von landwirtschaftlichen Flächen.

Der Markt Höchberg wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Gesamtüberarbeitung des Flächennutzungsplanes unterrichtet und um Stellungnahme gebeten. Der Marktgemeinderat hat sich bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung am 14.04.2015 mit der Planung befasst und keine Einwände erhoben.

Da die Belange des Marktes Höchberg durch die oben genannten Änderungen nicht beeinträchtigt werden, empfiehlt die Verwaltung, dem Markt Zell am Main mitzuteilen, dass keine Bedenken bestehen. Weitere Informationen zum Planungsgebiet sowie Abwägungsmaterialen liegen dem Markt Höchberg nicht vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, bei der Gesamtüberarbeitung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zell am Main im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2018 09:38 Uhr