Antrag auf Vorbescheid Nr. 2018-055; Ausbau Dachgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 69/2, Brunnengasse 23, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 13.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.11.2018 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber beantragt einen Vorbescheid für den geplanten Dachgeschossausbau mit Dachaufbau und Balkon am bestehenden Wohngebäude.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Der amtliche Lageplan liegt nur in Kopie von 2015 vor.
- Durch die Planung werden zwei zusätzliche Stellplätze erforderlich.
- Die Nachbarbeteiligung mit den Eigentümern von Fl.Nr. 74 und 69 fehlt.
- Durch die geplante Maßnahme entsteht im Dachgeschoss ein viertes Vollgeschoss.
- Der Nachweis der Abstandsflächen fehlt.
- Die Berechnung der Grund- und Geschossfläche fehlt.
- Durch den geplanten Anbau entsteht eine Traufhöhe von 9,87 m (siehe Schnitt).
- Das Schreiben des Architekten vom 30.05.2018 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben. Darin werden folgende Einzelfragen gestellt:

  1. Kann dem Bauvorhaben in dieser Form zugestimmt werden?
  2. In den Zeichnungen der Nord-Westansicht sind 2 Varianten aufgezeigt.
Variante 1 wird vom Bauwerber gewünscht.
Variante 2 favorisiert der Planer, da hier mehr Rücksicht auf die Lochfassade genommen wird.
Welcher Variante wird zugestimmt?
  1. Ist in der Planung der aktuelle Brandschutz nur für die Neubauteile einzuhalten oder sind die Vorschriften für das ganze Gebäude einzuhalten?
  2. Ist das Energieeinsparungsgesetz nur für die neu zu schaffende Eigentumswohnung oder für das ganze Gebäude einzuhalten?

Weiter wird die Mail des Bauherrn an den Architekten vom 11.10.2018 dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben. Darin teilt er mit, dass Familie Scheder keine Unterschrift zur geplanten Bebauung gegeben hat. Als Begründung hat sie angegeben, dass die hochgezogene Gaube nicht in das Dorfbild passt und durch den geplanten Balkon eine freie Sicht auf ihre Terrasse gegeben ist.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Antrag nicht zuzustimmen, da sich die geplante Maßnahme nach Art und nach Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise nicht in die nähere Umgebung einfügt.

Nachdem das Anwesen im Bereich der Ortskernsanierung liegt, wurde eine Stellungnahme des Städteplaners, Büro Wegner, eingeholt. Folgende Bewertung wurde hierzu abgegeben:

  • Das Gestaltungshandbuch „Haus und Hof“ betont die Wichtigkeit einer ruhigen, ungestörten Dachfläche (Seite 18 / 13). Gauben sollen eine untergeordnete Rolle spielen (Seite 18 / 19). Dies wird durch die vorgelegte Planung nicht berücksichtigt.
  • Die derzeit ortstypische Baustruktur des Wohnhauses mit steilem Satteldach und untergeordneten Gauben wird durch die Planung deutlich verunklart, besonders das von der Giebelseite (Ansicht von der Brunnengasse und somit auch von der Ortsmitte aus) asymmetrische wirkende Dach stört das Ortsbild.
  • Der geplante Gauben - Dachaufsatz ragt über den First hinaus und dominiert das vorhandene Satteldach. Insgesamt wirkt diese Planung unproportioniert, besonders deutlich wird das im Vergleich zur noch vorhandenen Gaube.
  • Die geplante großflächige Verglasung des Giebels und der Gaubenseiten passen weder ins Ortsbild noch zur übrigen Gestaltung des Wohnhauses (traditionelle Lochfassade). Das runde Fenster wirkt als Fremdkörper und untypisches Gestaltungselement im sonst traditionellen Erscheinungsbild des Wohnhauses
  • Insgesamt ist das Vorhaben in der vorgelegten Form aus ortsgestalterischer Sicht nicht vertretbar.
  • Es wird dazu geraten, die geplanten Dachaufbauten dem vorhandenen steilen Satteldach gestalterisch deutlich unterzuordnen. Die Giebelfassade sollte als klassische Lochfassade mit Einzelfenstern ausgeführt werden (Siehe Gestaltungsleitfaden Seite 29).

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird nicht zugestimmt, da sich die geplante Maßnahme nach Art und nach Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise nicht in die nähere Umgebung einfügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Gem. Art. 49 Abs. 1 GO ist Marktgemeinderat Thomas Scheder persönlich beteiligt und nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Datenstand vom 11.12.2018 12:29 Uhr