Der Bauwerber plant auf dem o.g. Grundstück ein Zweifamilienwohnhaus. Die erforderlichen vier Garagen sind im Untergeschoss mit Ausfahrt zur „Alten Steige“.
Der geplante Flachdachbaukörper gliedert sich in mehreren Geschossen entsprechend dem Höhenunterschied des Hanggrundstückes. Der geplante Baukörper ist in einem Garagengeschoss, einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss sowie einem Penthouse geplant.
Beratung:
Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:
Die Planung besteht aus mehreren Planskizzen (Grundrisse, Schnitte, Abstandsflächen, Straßenansicht sowie einer Perspektive) im Maßstab 1:100 und teilweise im Maßstab 1:200.
Der Antragsteller hat der Bauanfrage Bilder über die Bebauung im Umfeld beigelegt. Wie daraus zu erkennen ist, gibt es zur Straße eine dreigeschossige Bebauung mit einer Wandhöhe von ca. 10 m, teilweise mit Flachdach, teilweise mit aufgesetztem Satteldach.
Auf eine Nachbarbeteiligung hat der Antragsteller verzichtet.
Der Bauwerber bittet um Zustimmung zu folgenden Einzelfragen:
- Gebäude mit Flachdächern, z.T. begrünt.
- Anzahl der Vollgeschosse: 3, davon EG z.T. erdberührt; OG rundum luftberührt, zurück versetztes Penthouse.
- Abweichung für die geringfügige Überschreitung der Abstandsfläche an der Straßenachse.
- GFZ = 0,777.
- GRZ = 0,418.
- Stauraum vor Garagen 3 m im Mittel (d.h. zwischen 2 und 4 m, wie dargestellt, da Straßenverlauf „schräg“ im Grundriss und der „Geländeeingriff“ (s. Schnitt) unverhältnismäßig groß wären, bei konstant 3 m.
Die Anfragen sind in der Sitzung zu beraten:
Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss die genannten Einzelfragen wie folgt zu beantworten:
- Mit der Planung und Erstellung von Flachdach, z.T. begrünt, besteht Einverständnis.
- Mit zwei Vollgeschossen, bestehend aus einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss sowie einem untergeordneten und stark zurückgesetzten Penthouse-Geschoss besteht ebenfalls Einverständnis.
- Eine Aussage zur Abstandsfläche kann vom Markt Höchberg nicht getroffen werden, da eine Abweichung nur von der Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, erteilt werden kann.
- Mit einer geplanten GFZ von 0,777 besteht kein Einverständnis. Diese sollte max. 0,7 sein.
- Mit einer GRZ von 0,418 besteht ebenfalls kein Einverständnis. Diese sollte bei max. 0,4 liegen.
- Mit einer Reduzierung des erforderlichen Stauraumes von 3,0 m besteht kein Einverständnis.