Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-057; Einbau eines Garagentores in den bestehenden Carport und Errichtung einer Glasüberdachung über der Ostterrasse auf dem Grundstück Fl.Nr. 3401/21, Matzenhecke 15, Bebauungsplan "An der Matzenhecke", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 13.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.11.2018 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauherren planen den Einbau eines elektrisch betriebenen Garagentores, sowie eine Glasüberdachung der bestehenden Terrasse.

Beratung:

Das Schreiben des Architekten vom 30.10.2018 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Durch die geplante Terrassenüberdachung wird die Baugrenze in einer Tiefe von ca. 2,0 m auf eine Länge von ca. 5,8 m überschritten.
- Die Abstandsfläche liegt teilweise auf der öffentlichen Fläche von Fl.Nr. 2796/2.
- Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind Satteldächer und Walmdächer zulässig. Der Bauwerber plant eine Pultdachkonstruktion.
- Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist ein Stauraum von 3,0 m erforderlich. Nach Einbau eines Tores entsteht ein Stauraum von 4,54 m.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.12.2018 12:29 Uhr