Abfallwirtschaft - Verfahrensweise für die Zwischenlagerung, Deklarierung und Entsorgung von belasteten Erdaushub- und Aufbruchstoffen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 13.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.11.2018 ö 2

Sachverhalt

Mit dem Beschluss vom 21.07.2015 „Genehmigung der Abrechnung der Wasserleitungserneuerung zum Hochbehälter Kiesweg“ hat der Bau- und Umweltausschuss um eine generelle Information bezüglich der Abfallwirtschaft gebeten.

Die in diesem Zuge aufgekommenen Fragen zur Abfallwirtschaft bei gemeindlichen Tiefbaumaßnahmen wurden den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschuss durch das Fachbüro Keller Ingenieure GmbH aus Kürnach in seiner Sitzung vom 08.12.2015 erläutert.
Herr Christian Keller informierte hierbei den Bau- und Umweltausschuss über die nötigen Verfahrensweisen und Vorschriften der Zwischenlagerung, Deklaration und Entsorgung von belasteten Erdaushub- und Aufbruchsstoffen.

Die Verwaltung schlug damals vor, die Verfahrensweisen der Abfallwirtschaft wie in der Ortskernsanierung beizubehalten und weiterhin auch für laufende und folgende Bauvorhaben anzuwenden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Weiterführung der Verfahrensweise zur Behandlung von belasteten Erdaushub- und Aufbruchsstoffen wie seit dem Beschluss vom 08.12.2015 erfolgreich vollzogen.

Mit der Zwischenlagerung zur Bildung von Haufwerken soll weiterhin die Fa. Haaf in Kürnach beauftragt werden, die Einheitspreise für die Haufwerksbildung inkl. Ein- und Ausgangsverwiegung sollen jährlich abgefragt werden.
Nach Untersuchung und Deklaration durch das Büro Keller Ingenieure GmbH soll für jedes Haufwerk die wirtschaftlichste Entsorgungsart beauftragt werden.
Die anfallenden Kosten sollen anteilig auf die verursachenden Baustellen und Gewerke verbucht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.12.2018 12:29 Uhr